ichunddu
was steht dann auf der steuerkarte? 0,5 oder 1,0 kind??? danke und lg
Genau, und auf Antrag, aber nur, wenn der Unterhaltspflichtige seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht bzw. nicht zu mindestens 75 % nachkommt, bekommst Du auch ein ganzes Kind.
Klassische Antwort: Kommt darauf an. :-) Lebt der andere Elternteil denn noch, lebt er in Deutschland und kommt er zu mindestens 75% seiner Unterhaltsverpflichtung nach? Wenn Du eine dieser Fragen mit "Nein" beantwortest, dann wäre es 1,0 Kind, ansonsten steht beiden Elternteilen je 0,5 Kind zu. (Ein paar andere Sonderfälle gibt es zwar noch, aber das wäre so das Wesentliche...)
Bei mir steht 2 und 1.0 Kinder, der KV zahlt keinen Unterhalt. Den zahlen seinen Eltern und die haben kein Anrecht auf das halbe Kind auf der Stkarte.
Unterhalt bekomme ich auch nicht. Habe aber nur das halbe Kind auf der Karte. Sollte ich die andere Hälfte nachtragen lassen?
Das sind ein paar Cent im Monat Kirchensteuer und Soli, soweit ich weiß, den Freibetrag bekommst Du eh dann bei der Erklärung komplett, aber ich finde, es geht hier ums Prinzip (oder ums Prestige, wie meine Kollegin sagen würde! ;) )!
Bei mir sind es um die 10 Euro im Monat. OK, ich zahle auch entsprechend Steuern *örks*, aber die 120 Euro gönne ich dem Staat nicht als zinsfreies Darlehen.
wo lass ich das ändern? beim finanzamt? oder wo? daaaaanke!
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