Mitglied inaktiv
du schriebst unten, daß der wechsel auch beim getrennt leben in der gemeinsamen wohnung geht. ich kann im netz nichts finden, was muß ich, bzw der gerade völlig irr gewordene soontobe machen???
http://www.steuerklassen.com/lohnsteuerklassen/die-steuerklasse-im-trennungsjahr/ Vielleicht findest du hier etwas?
Ich mußte Exi zwangsabmelden. Aber das ist ja auch schon 12 Jahre her. Keine Ahnung, wie das heutzutage ist.
Bei einer Trennung oder Scheidung von Ehegatten im Laufe des Kalenderjahrs kann für dieses Kalenderjahr kein Anspruch auf den Entlastungsbetrag geltend gemacht werden, weil Ehegatten für das Jahr der Trennung die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung erfüllen. Ich wurde sogar gefragt ob eines meiner kinder schon volljaehrig und in haushaltsgemeinschaft mit mir lebt
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