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Ferienaufenthalt

Ferienaufenthalt

mirico11

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Hallo, wie ist das gemeint, wenn vom Gericht beschlossen wurde, das das Kind die hälfte der Ferien beim getrennt lebenden Elternteil verbringt ? Das Kind ist 3 Jahre alt und ab September 2014 erst im Kindergarten, also derzeit noch zuhause ! Gilt das Urteil erst ab Kiga Start ? Gilt es für alle Ferien, oder nur Sommerferien ? Gilt die länge der Schulferien hier auch, oder die des Kindergartens ?


mf4

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Antwort auf Beitrag von mirico11

Nein nicht nur Sommerferien und ich würde mich an deiner Stelle freuen, wenn es jetzt schon klappen würde. Dann kennt er sich aus und du musst dir später nicht den Kopf zerbrechen wie du im Schuljahr 10 Wochen Urlaub bekommen sollst. Kita-Ferien kenne ich nicht. Ich würde mich ähnlich der Schule orientieren. Das heißt ja nicht, dass das Kind im Sommer 3 Wochen am Stück weg ist. Das kann man sicher klären.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mirico11

Hallo Mirico, also bis zum Kita-Start würde ich meinen Urlaub allgemein mit dem KV abstimmen. Das Übernachten beim anderen Elternteil für länger als 2-3 Tage am Stück muss ja u.U. auch geübt werden. Evtl. hat dein Ex ja bereits den Sommerurlaub geplant, oder Du? Dann könntet Ihr doch daran ansetzen. Ab Kita-Start würde ich mich zunächst an deren Schließungszeiten der Einrichtung orientieren (bei uns war und ist er immer im Winter eine Woche und im Sommer 3 Wochen zu) und diese aufteilen,evtl. auch die einzelnen Schließtage (um Pfingsten und Ostern herum etc wo die langen Wochenenden sind) und so hangelt Ihr euch von Jahr zu Jahr in Richtung Schulzeit. Bis September habt Ihr noch viel Zeit zum ausprobieren und sprechen. Viel Erfolg Boots