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Ex hat gelogen vor Amtsgericht? Was passiert jetzt

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Hallo, habe da mal eine Frage, bin seit August geschieden und lebe mit meinen beiden Kinder 2halb und 8 allein, der Vater verdient so wenig das er nur teilweise Unterhalt zahlen kann, dazu kam noch das er den Ehekredit alleine bezahlen wollte, je 150€ Mon., jetzt habe ich von dem Inkasso der Bank einen Brief bekommen solle doch bitte 7000€ bezahlen . Habe dann dort angerufen und auf anraten meines Anwaltes gefragt wie lange er denn schon nicht zahlen würde, die Dame sagte mir das es seit Februar in der Rechtsabteilung ist das heißt das er schon seit mindestens Ende 2006 nicht zahlt. So nun der Hammer, im Mai war der Scheidungstermin vor Gericht und dort wurde schriftlich festgelegt das er ja nur so und soviel Unterhalt zahlen kann da er ja diesen Kredit noch bezahlt, das heißt er hat seinen Anwalt angelogen und den Richter. Was passiert denn nun mit ihm, kennt sich da jemand aus. Vielen Dank


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ich finde es interessant, dass Du diese Frage hier stellst, wo Du doch selbst einen Rechtsanwalt hast, der sicherlich am besten weiß, wie man sich verhält, nämlich neue Klage einreichen. LG Sue


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Hm, natürlich kümmert der Anwalt sich drum, doch ich habe gerade mal gegoogelt und es könnte sogar eine Haftstrafe wegen Prozeßbetruges dabei rauskommen, da er die Geldstrafe nicht zahlen könnte. Das heißt der Umgang mit den Kindern wäre etwas schwierig. Das ist so eine Sache , man sollte sowas schon bestrafen auf der anderen Seite sehe ich da die Kinder. Verstehst du was ich meine. Und es hätte ja mal sein können das hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat.


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und wenn Du die Frau Bader hier im Forum mal fragst, im Rechtshilfeforum? Oder auf www.recht.de da hilft man immer sehr zügig. Unter Eid hat er ja nicht ausgesagt, oder doch?! Dann wirds wirklich schwierig. Wobei ich glaube mich zu erinnern, dass man bei solchen Prozessen tatsächlich unter Eid aussagt. LG Sue


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frau bader antwortet nicht, wenn der poster anwaltlich vertreten ist...


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meine Güte... wasn ... na ich sags nicht.