Mitglied inaktiv
hallo, weiss jemand, ob im Unterhalt das Essengeld für den Kindergarten dabei ist oder muss das der Kindsvater zusätzlich bezahlen? ![]()
hi, natürlich drin, nix extra. greetz, nachtigall
das beruhigt mich, aber warum behauptet dann das Amt, dass er bezahlen soll? ich versteh bald nichts mehr :-(
hi, welches amt behauptet das in welchem zusammenhang? greetz, nachtigall
Er war heute morgen auf dem Amt, wo man die Unterhaltszahlung bestimmt. Er hatte bisher immer freiwillig das Essengeld für den Sohn bezahlt, aber seine Ex macht ihm arg das Leben zur Hölle, dass er beschloss, das Essengeld nicht mehr zu bezahlen. Von dem Geld wollte er seinem Sohn lieber was kaufen. Ich hatte es ja mal irgendwo gelesen, finde es aber nicht mehr. Dort stand eben, dass es schon im Unterhalt drin ist.
hi, im unterhalt gem. dt ist essen und trinken definitiv enthalten. daneben kann es nur (dauerhaften) mehrbedarf wegens besonderer umstände (ist kiga-essen sicher nicht) und (einmaligen) sonderbedarf wegens unplanbarem plötzlichen aufwand geben (ist kiga-essen auch nicht). wenn amt anderes meint rechtsgrundlage des anspruchs erläutern lassen. greetz, nachtigall
vielen Dank für die Antworten, ich zeige sie meinem Sohn wenn er heimkommt. ![]()
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