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Erscheinen zur Verhandlung

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Mitglied inaktiv

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liebes forum, bald is es soweit und die sorgerechtverhandlung steht ins haus. ich habe das alleineige sorgerecht beabtragt weil der kv 300 km weg wohnt und ab un an mal nen rappel bekommt und für monate nach norwegen verschwindet gestern fragte ich ihn per sms ob es nun klarginge das er kommt. er schrieb das er es noch nicht weiss und sein chef ihm noch sagt ob er frei bekommt er hat ne einladung vom amtsgericht bekommen. er muss doch erscheimnen? oder? was passiert wenn er nicht erscheint? ich möchte das alles hinter mir haben viele grüsse nicole


Mitglied inaktiv

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Antwort auf diesen Beitrag

Diese schönen gelben Briefe vom Gericht, ordnen sein Erscheinen an. Er muss nicht kommen, müssen tut niemand etwas ausser sterben, die Konsequenzen aus seinem Nichterscheinen können aber richtig teuer werden. Wenn der Richter lustig ist, kann auch ein Urteil in seiner Abwesenheit gefällt werden. Stell Dir mal vor, Du bist Handwerker und kein Kunde zahlt nicht, kommt nicht zum Gerichtstermin usw. In so einem Fall wird ein Versäumnisurteil gefällt, damit man wenigstens auf dem Papier zu seinem Recht kommt.