Mitglied inaktiv
Hallo,
das JA wird den Vater anschreiben (Rechnungskopien muss ich einreichen) und er wird aufgefordert, sich zu beteiligen (da nur Mindestunterhalt bezahlt wird).
Die Betreuungskosten für die Schulbetreuung werden ebenfalls geltend gemacht und müssen nach der Sonderkostenverteilungsregel mitgetragen werden.
Ich bin mal gespannt, wie er darauf reagiert....
Im übrigen ist es vollkommen in Ordnung, dass das JA angeschrieben hat, denn sie vertreten beide Seiten
(weil der Vater ja explizit auf den Abzug hingewiesen wurde)
Ursel
Wünsch Dir viel Glück.
Der wird mal Augen machen
Hats aber nicht anders verdient.
LG
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