Mitglied inaktiv
Guten Abend!
In meinem ehemaligen Landkreis hat sich damals(2007) das Jugendamt zusammen mit der ARGE drum gekümmert, dass ich Unterhalt von meinem EX bekomme für unseren gemeinsamen Sohn.
Nun bin ich aber 2008 umgezogen in einen anderen Landkreis.
Da ich nun schon öfter gelesen habe, dass AE´´s Post von den für sie zuständigen Jugendämtern bekommen haben wegen der Erhöhung ab 2010 - muss ich da jetzt zum hiesigen Jugendamt gehen und nachfragen oder das "alte" Jugendamt?
Ich habe leider keinerlei Kontaktdaten mehr von ihm, er ist letztes Jahr unbekannt verzogen. Sowas bekommt das Jugendamt doch sicher raus?
Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Antworten, ich bin echt so unsicher/unwissend in diesen Angelegenheiten.
Allen noch einen schönen Abend!
LG
ich würde beim neuen jugendamt anrufen und die beistandschaft beantragen.
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