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eigentumswohnung und hartz 4???

eigentumswohnung und hartz 4???

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hallo, ich habe mal eine etwas konstruierte frage zu vermögen und eigentumswohnung und hartz4: mal angenommen, ich werde arbeitslos und bekomme nach 1 jahr bezug von alg1 kein geld mehr und müßte hartz4 beantragen. wie ist das mit einer vermieteten eigentumswohnung, da habe ich mieteinnahmen und muss die natürlich angeben, das ist ja klar. muss ich die wohnung auch verkaufen und das geld erstmal verbrauchen? und weiter angenommen, ich würde eine eigentumswohnung vor hartz4-bezug verkaufen und habe das geld bei einer bank liegen, dann ist das geld sicher erstmal zu verbrauchen. würden da unterschiede gemacht, ob geld in einem haus oder wohnung "steckt" und bargeld bei einer bank? vg katrin


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Hallo KAtrin, ob in bar oder in Aktiendepots, Fonds oder Immobilien. Es muß "versilbert" und anschließend eingesetzt werden. Ausnahme: Man wohnt selbst in einer Immobilie, dann sieht es etwas anhders aus. Die muß aber auch angemessen sein. Zu Viert in einem 300qm-Palast, das ist dann auch Auszug gefordert. Viele Grüße Ralph/Snoopy


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Ist aber auch ganz arg negativ gedacht das Ganze!! "Mal angenommen ich werde arbeitslos und nach einem Jahr......." Hmmm, weis ich nicht, ob ich davon so ausgehen würde. Ich habe eine sehr gute Freundin, sie hat eine vermietete Eigentumswohnung. Sie selbst wohnt in einer kleinen günstigen Wohnung. Sie hat sich jetzt vorübergehend einen Teilzeit-Job gesucht, wo sie äußerst wenig verdient (so um die 500 Euro, bekommt ergänzend noch einen kleinen Anteil Wohngeld und guckt halt zu, dass sie mit dem Geld aus der Eigentumswohnung dann über die Runden kommt bzw. auch Rücklagen für evtl. Instandhaltungskosten zur Verfügung hat). Das geht alles zur Überbrückung. Da muss man ja nicht gleich vom schlimmsten Fall ausgehen, dass man seinen Job verliert, nieeeee wieder einen findet und alles futsch ist. Warum man dann wg. Hartz 4 eine vermietete Eigentumswohnung gleich verkaufen MUSS, versteh ich allerdings nun auch nicht wirklich. Ich mein, zumindest könnte man ja die Mieteinnahmen als reguläre Einnahmen werden und das zumindest vorübergehend so gelten lassen?? Ich mein, ich weis nicht, wo ihr lebt, aber hier verkauft sich so ne Wohnung auch nicht von heut auf morgen. LG Nina


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Die ARGE verlangt nicht, daß man die Wohnung ad hoc mal eben so von einem Tag auf den anderen verkauft. Aber man sollte sich schon enrsthaft darum kümmern, das Vermögen - und das ist es nun mal - zu liquidieren. Angerechnet wird es dann, wenn es liquidiert wurde. Gruß, Elisabeth.