Elternforum Alleinerziehend, na und?

Durch Heirat automatisch geteiltes Sorgerecht? & eine Frage zum Thema Unterhalt.

Durch Heirat automatisch geteiltes Sorgerecht? & eine Frage zum Thema Unterhalt.

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Mein Mann hat sich von mir getrennt, wir haben drei Kinder, davon zwei gemeinsame. Als die beiden geboren wurden, habe ich das alleinige Sorgerecht beantragt und auch bekommen, als unsere Kinder 4 waren haben wir geheiratet, jetzt meint mein Mann er hätte damit automatisch das geteilte Sorgerecht bekommen. Stimmt das? Ich kann es mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Werde am Freitag erstmal zum LA gehen und eine Beistandschaft beantragen, weil mein Mann die Dinge immer gerne mal hinauszögert, Er wird demnächt hier wegziehen, zu seiner neuen, dort will er sich Arbeit suchen und dann den Unterhalt von Monat zu Monat neu berechnen, so wie sein Gehalt ausfällt, geht das wenn er Gehaltsschwankungen hat (~100Euro)? LG Nadine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ich glaube schon, daß ihr durch die heirat das gemeinsame sorgerecht habt, das ist doch das was du meinst oder? schau mal in die düsseldorfer tabelle, da machen 100€ mehr oder weniger nichts aus. jeden monat neu berechnen, pffffffffffffffffttttttttttt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

das gemeinsame soregerecht hast du alleine, es sei denn die kinder wurden IN der ehe geboren oder ihr habt eine gemeinsame sorgerechtserklärung abgegeben.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Das ASR muß man doch nicht beantragen, wenn man nicht verheiratet ist. Das wundert mich gerade.... Ansonsten hat man m.W. automatisch das GSR für die gemeinsamen Kinder, wenn man heiratet. Und der Unterhalt wird über das Jahr gerechnet. Auch Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Gratifikation) werden sozusagen auf das Jahr umgelegt und so in die Unterhaltsberechnung einbezogen. Er wird seine Steurerklärung vom letzten Jahr vorlegen müssen, dann wird das Jahreseinkommen durch 12 geteilt und schon kann man aus der Düsseldorfer Tabelle den Unterhalt rauslesen. Gruß, Elisabeth.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Für die zwei gemeinsamen kinder hat er durch die Heirat das geteilte Sorgerecht.Für das andere Kind nicht. gruss Chrissie


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

wozu? Hat man doch automatsich, wenn man nicht verheiratet ist und sobald du verheiratet bist, habt ihr automatisch für die beiden gemeinsamen kinder auch das gemeinsame sorgerecht. deshalb bin ich froh, meinen ex NICHT geheiratet zu haben