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Düsseldorfer Tabelle und halbes Kindergeld

Düsseldorfer Tabelle und halbes Kindergeld

Lysia

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Hallo! Wenn ich den Unterhalt für zwei Kinder (14 Jahre und 4Jahre) aus der Düsseldorfer Tab. berechnen möchte, muss ich da das halbe Kindergeld noch abziehen?Oder wie ist das? Danke für eure Hilfe


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Lysia

Ja, das hälftige Kindergeld wird davon abgezogen. Die DT gibt den Bedarf des Kindes an, der wird also durch das Kindergeld reduziert. D.h. das halbe Kindergeld deckt einen Teil der Aufwendungen der Betreuungsperson, die andere Hälfte einen Teil der (finanziellen) Aufwendungen des nicht betreuuenden Elternteils. (Deswegen ist es auch wurscht, ob der nicht-betreuende Elternteil Kosten im Zusammenhang mit Umgang hat oder nicht; das hälftige Kindergeld wird in jedem Fall angerechnet, wenn er unterhaltspflichtig ist).


Lysia

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Antwort auf Beitrag von Lysia

Kindergeld wird für JEDES Kind zur Hälfte abgezogen?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Lysia

Ja klar, du bekommst ja auch Unterhalt für jedes Kind und zweimal Kindergeld.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Lysia

In der DT sind zwei Tabellen. Die untere sind die Zahlbeträge, da ist das Kindergeld schon abgezogen.