Mitglied inaktiv
Mir wurde ja schon etwas geholfen von jemanden ,aber habe trotzdem nochmal angerufen bei Arge und Wohngeldstelle. Könnte für andere auch Hilfreich sein Hallo ertsmal. Wenn meine Kids Unterhalt und Kindergeld bekommen, können sie aus dem Bedarf herraus fallen. Ich muß dann Wohngeld beantragen für sie und kann Kindergeldzuschlag beantragen. Es wird nicht in mein Harz 4 einberechnet weil es für die Kinder ist. Ich werde dann separat berechnet. Weiß aber nun nicht genau ob bei mir der Unterhalt und Kindergeld weiter als Einkommen berechnet wird. Weil es nun auch eine gewisse Zeit dauern wird ehe das Wohngeld berechnet wird, wirds für die Kinder ertsmal von der arge gezahlt und dann holt sich die Arge das Geld von der Wohngeldstelle zurück. Bin jetzt etwas beruhigter. L.G
Hallo, natürlich wird Dir der Unterhalt, das Kindergeld und das Kinderwohngeld als Einkommen angerechnet bei Deinem Hartz IV Antrag. Warum sollte das anders sein???? Das Einzige was sich ändert ist, dass das Geld aus zwei Töpfen kommt. Die Gesamtsumme bleibt insgesamt etwa gleich. LG KErstin
Sie sagte mir , das ich Wohngeld beantragen muß, (steht fest) Aber ich könne wohl Keinen Kindergeldzuschlag beantragen wenn die Kids Wohngeld bekommen .Nur die , wo die Eltern arbeiten. Was von den Kindern (Einkommen )über bleibt, wird mir angerechnet. Ich habe davon keine Ahnung gehabt, mich hats nur beschäftigt, weil ich ja auch bald ausziehe und Angst habe das mein Geld nicht ausreicht. L.G
das steht hier aber auf fast jeder seite im forum
vielleicht kamen ja deshalb nicht gleich 100 antworten ![]()
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