Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe die Tage hier gelesen, dass der BGH entschieden hat, dass die Exen hälftig den Kindergarten zahlen soll......wo kann man es sich berechnen lassen , wieviel er zahlen muss? Er arbeitet voll, seine Lebensgef. frisch in Elternzeit. Ich VZ mit Ganztagskindergarten 235 Euro (inkl. Essen) Ralph erwähnte etwas von Mängelfällen.....hat jemand einen brauchbaren Link wo nciht nur drin steht , dass der BGH es entschieden hat? LG, Angela P.S. Er war not amused about it , als ich es ihm heute mitteilte....
ich wusel mich auch gerade durch google.... http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bgh-sorgt-bei-kita-kosten-fuer-mehr-gerechtigkeit;2275976;2 den Artikel fand ich schon mal interessant lg Ursel, die aber vor allem "rückwirkend" bestätigt sucht...
Ich war heute beim JA deswegen, gehe morgen nochmal hin und brige meine Unterlagen hin. Die berechnen das dann. Die Einkommen werden ins Verhältnis gesetzt und entsprechend dieses Verhältnisses wird dann der Beitrag aufgeteilt. Rückwirkend wird da nichts gehen. Geht zum JA.
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