AnneT
Hallo, ich beziehe noch ARG 2 da ich Alleinerziehend bin. Meine 3jährige ist jetzt in den Kindergarten, und mein 1jähriger ist noch mit mir zuhaus. Elternzeit. Ich will jetzt das Betreuungsgeld beantragen, wird das dann aufjedenfall vom Jobcenter wieder abgezogen? lg.
http://www.betreuungsgeld-aktuell.de/betreuungsgeld/fragen.html Wird das Betreuungsgeld auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV, ALG II) angerechnet? Ja, auf das (umgangssprachlich Hartz IV genannte) Arbeitslosengeld II wird das Betreuungsgeld in voller Höhe angerechnet. Ausnahme: Wenn das Betreuungsgeld für die Altersvorsorge oder das Bildungssparen verwendet wird, erfolgt keine Anrechnung. Eine Anrechnung erfolgt auch bei der Sozialhilfe (Grundsicherung und beim Kinderzuschlag.
Klar, es reduziert doch Deine Bedürftigkeit.
Ob es komplett angerechnet wird, weiß ich nicht. Beim Kinderzuschlag, welchen ich beziehe, wird nur die Hälfte angerechnet.
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