Mitglied inaktiv
Hallo Ihr Lieben, meine Eltern hätten eine Wohnung für uns (Mama und 2 Kinder) bei Ihnen auf dem Grunstück. Wir hätten unseren eigenen Wohnraum. Momentan beziehe ich noch ALG 2- wenn ich arbeite, sicherlich Wohngeld. Wie ist das, wenn die Eltern Vermieter sind- werden die ganz normal als Vermieter betrachtet (und bekomme ich dann weiterhin die Mietzahlung/Wohngeld von den Ämtern?). Wir würden natürlich einen Mietvertrag machen und sie bekommen die Mietzahlung monatlich, wie in einem normalen Mietverhältnis auch. Werden die eigenen Eltern als Vermieter anders gesehen beim Amt? Wäre über Infos sehr dankbar, Shubia
Hallo! Mein Sohn und ich leben auch "oben bei Mutti". Haben einen ganz normalen Mietvertrag, bezahle die Miete in bar und bekomme diese auch vom Amt! LG Carmen
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