Anja-Kathrin
Hallo, ich hätte mal eine Frage zum neuen Baukindergeld. Wie sieht es aus mit Alleinerziehenden, bei denen minderjährige Kinder im Haushalt leben? Bekommt man in dem Fall auch die Förderung oder lediglich wenn beide Elternteile und die Kinder zusammenleben? Hat jmd. was gehört? LG Anja
Also das würde ich mal mit Nein beantworten, du wärst ja dann benachteiligt und das würde die Verfassung nicht mitmachen. Wenn du das Kindergeld bekommst würde dir auch die Förderung zustehen. Aber du bekommst das Geld nur wenn du dieses Jahr oder später baust oder Eigentum kaufst, und es muss das erste gemeinsame Eigentum sein.
Dann würde es passen. Dieses Jahr gekauft mit bei mir lebenden Kindern für die ich Kindergeld erhalte. Vorher hatte ich noch kein Grundeigentum. Ich hoffe mal, dass ich davon profitiere. Ich hatte nicht damit gerechnet und es wäre von daher ein nettes Goodie
Spannendes Thema! Weiss jemand zufällig ob das auch für ein bereits vor dem Gesetzesentwurf gekaufte Haus beantragt werden kann?
Rückwirkend ab dem 01.01.2018 soweit ich weiß.
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