claudi700
hallo ihr lieben, mein cousin hat mich gestern gefragt, ob ich mich bzgl. bafög etc. auskenne... da er von der mutter seiner tochter getrennt lebt, habe ich die frage nun bei frau bader gestellt und dachte mir, dass ihr vielleicht ideen/tipps habt zu dem thema.... hier der post dazu: hallo zusammen, ich habe eine frage bzgl. bafög (und frage hier für einen cousin von mir). situation: cousin war mit seiner partnerin nicht verheiratet. aus der beziehung ging eine tochter hervor. die eltern haben sich vor 5 jahren getrennt. kind hat heuer ihr abi gemacht und will nun studieren. die mutter hat abr und alleiniges sorgerecht. mein cousin hat nun das formular (formblatt 3) zur bafög-beantragung erhalten und möchte dieses direkt abgeben, also ohne dass die mutter des kindes seine daten bzgl. verdienst in die finger bekommt. kann er das so machen? kann er sich auf eine gesetzliche regelung berufen? ich muss dazu sagen, dass er immer den erforderlichen unterhaltssatz gezahlt hat, es gab hier nie probleme. er will sich nicht aus der verantwortung stehlen, aber seine ex ist - nett formuliert - sehr schwierig. ihm geht es einfach um den schutz seiner daten.... danke und lg claudia
Er kann das direkt zum zuständigen Sachbearbeiter schicken oder an das zuständige Studentenwerk, wenn der Hauptantrag schon abgegeben ist. Die leiten das dann zum Sacharbeiter weiter, das ist kein Problem. Geht übrigens auch per Email eingescannt.
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