Keksraupe
hallo ich beziehe UHV. Mein Ex zahlt seit einschl. März keinen Unterhalt mehr (da er Sozialhilfe bezieht). jetzt hat er ausversehen einen Dauerauftrag eingerichtet, und mir ausversehen 272,-€ Unterhalt für Januar 2014 überwiesen. Ich habe für januar 2014 UHV bezogen. Jetzt verlangt er den Unterhalt zurück, die UHV Kasse wird aber den UHV auch zurück wollen wenn die auf dem Kontoauszug sehen dass da Unterhalt eingegangen ist. Und die werden mich fragen, wieso ich den zurück gezahlt habe. Ich hatte mal im Ohr "einmal gezahlter Unterhalt ist gezahlter Unterhalt und kann nicht zurückverlangt werden". Zahle ich also nun den UHV zurück oder den Unterhalt? *grübel* Für so eine Rennerei fehlen mir zeit und Nerv... ich glaube, der macht das nur, um mich zu ärgern... weil er WEISS dass ich jetzt der UHV Kasse das ganze erklären muss, denn denen bin ich ja verpflichtet zu sagen was ich wann wie wo bekommen habe. Weiss jemand, wie das ist?
Da der UHV weniger ist würde ich diesen zurückzahlen und es melden. Denke Du meinst 2015 oder? Überwiesen ist überwiesen. Wie richtet man denn versehentlich einen Dauerauftrag ein?
sorry, bin noch im alten Jahr *hihihi*
Ruf die Unterhaltsvorschusskasse an. Vorschuss bedeutet ja, daß sie eigentlich ALLES versuchen, von dem Vater mal wieder einzutreiben. Da kommt er nur raus, wenn er zu wenig Geld hat. Die werden seine Zahlung dann vermutlich komplett einziehen, wenn sein Gehalt es zuläßt. Wenn sie es nicht tun und "freigeben", kannst du es wenigstens ohne weiteren Ärger von der Seite zu befürchten, zurück überweisen.
Genau, anrufen und sagen dass Du komischerweise den vollen Unterhalt vom KV bekommen hast, er aber schon signalisierte dass das einmalig war. Wohin Du den nun gezahlten UHV zurücküberweisen sollst. Wenn es geht sogar per Mail, dann kannst Du nachweisen dass Du das gemeldet hast. Und auf jeden Fall den Unterhalt behalten , das sind fast 100€ mehr als der UHV.
und somit ist auch nichts einzuziehen, er hat es wohl ausversehen von der sozhilfe bezahlt. was MIR natürlich total Leid tut... immerhin hat er nur ein eigenes Haus mit 7 Zimmern, 2 Badezimmern, 2 Abstellkammern, Waschküche, neue schicke Küche; Auto, raucht wie n Schlot, hat Freizeit und und und... da wäre es ja FIES, wenn ich statt nur 180 UHV diesmal 272,-€ habe, und den UHV dafür zurück zahle für den januar... besonders nach seinem Spruch: "dein neuer Kerl vögelt dich, dann kann er ja auch für euch aufkommen!"
Nööö, aber SOFORT an die Unterhaltskasse melden und mit diesen klären, ob der UHV zurück überwiesen werden soll! (Quittung und Schreiben aufheben - 30 Jahre lang!) Hat er Pech und soll sich an sein Sozialamt wenden.... Gezahlt ist gezahlt - in diesem Fall.....
du musst ihn nichts zahlen, du musst nur der unterhaltsvorschuss kasse das melden und die schicken dir ein schreiben mit einer nummer und dann überweist du den monat die 180 zurück und sagst das es nur einmalig war, das sie es nicht einstellen, fertig
Der Kasse melden, UHV zurück überweisen und dem armen, bedauernswerten KV mitteilen, dass Du aus rechtlichen Gründen leider keine Rücküberweisung vornehemen kannst.
der arme Ex... sein Vater sprach mich eben noch einmal an, dass mein armer Ex ja diesen Monat dann nix zum Leben hat... und ich doch bitte schnellstens überweisen soll, oder, noch besser, bar an ihn geben. Ja, klar, ich hol es von der Bank, gebe es ihm, und das Jugendamt sieht nur "Unterhalt" und will die 180 wieder haben lol ooooohhhhhhhhhhhhh man tut mir das aber Leid... kann ihm das nicht bitte jeden Monat passieren, dass er für SEIN Kind aufkommt? ach ne, er muss sich ja jetzt um Wüstenrennmäuse kümmern, die seine Neue nicht mit zu ihrer Mom nehmen durfte, die sie also jetzt meiner Tochter geschenkt hat, damit die bei ihm stehen können (seine Eltern hätten nie erlaubt dass sie ihre Mäuse bei ihm abstellt... SO gehören sie ja aber meiner Tochter... lol)
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