Birgit22
mein sohn beginnt im September eine Ausbildung, wird im November 16 Jahre. Das der Unterhalt neu berechnet wird, wenn er 18 wird, weiß ich, da ich dann mit in die Pflicht genommen werde. Aber wie ist das bei Ausbildungsbeginn ? Gibt es da auch eine neue Berechnung, oder hat das keinen Einfluss auf den Unterhalt. Gruß Birgit
hier an dem Beispiel ist das gut erklärt http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kindesunterhalt/unterhalt-ausbildung-minderjaehriges-kind_1048.php
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