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Arbeiten und Betreuung der Kinder

Arbeiten und Betreuung der Kinder

Sif

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Hallo ihr Lieben! Ich hab eine neue Stelle ;) Ebenfalls nur wochentags,nur Frühdienst. Die Bezahlung ist sehr gut und mit Aufstiegschancen! Und das Schönste : wir sind dann völlig autark! Ich arbeite dann 1,5 Std länger als vorher. Die Großen sind da eh in der Schule,der Kleine im Kiga. Nur der 9 (fast 10) Jährige wäre an 3 Tagen eine Std allein daheim. Er ist selbständig und ich mach mir da gar keinen Sorgen wegen. Aber,da der Herr Papa gern nach Fehlern sucht,möchte ich ihm keinen bieten. DARF ich den 9 Jährigen für 1 Std allein daheim lassen? LG Sif


mf4

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Antwort auf Beitrag von Sif

Ein zuverlässiges Kind in dem Alter kann man locker allein lassen. Hier fast 12 und 13 und gelegentlich sind sie mal bis abends allein aber sollte das dem Papa nicht passen kann er gern seine Kinder betreuen in der Zeit und mal Unterhalt rüber reichen.


Princess01

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Antwort auf Beitrag von Sif

Klar! Meiner ist auch mal Abends allein wenn wir weg gehen. Er hat aber ein Handy falls was ist.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Princess01

Zum Spaß würde ich meine beiden nachts nicht allein lassen und bin auch froh, dass es mein Ex nicht tut... aber bis 19Uhr z.B. wegen Job ist ja ein anderes Thema und wenn sich ein/e Ex aufregt kann er/sie ja die Betreuung übernehmen.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Sif

Meiner ist seitdem er 7,5 ist alleine gewesen. Von 20 Minuten bis jetzt mit gerade neun 2 Stunden. Muss aber dazu sagen dass ich im Radius von 15 - 20 Minuten bin und er eh anruft sobald er was möchte ( Kakao, Hausaufgaben fertig und TV anmachen, Naschi etc.) Bei einer Stunde sehe ich da überhaupt kein Problem, immerhin sollen sie ja irgendwann auch selbstständig werden und sich vom Rockzipfel lösen. Der Vater zahlt nicht einmal ? Dann kann er ja Betreuung selbst oder die Kosten des Babysitters tragen.


ohno

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Antwort auf Beitrag von Sif

Du meinst gesetzlich wg. der Aufsichtspflicht? Wenn Du einer Diskussion gleich den Nährboden entziehen willst, frag mal beim JA - geht bestimmt anonym - oder hier bei den Experten Recht oder Kindererziehung. Dein Bauchgefühl ist ja eh klar. VG und einen schönen weißen Sonntag! ohno


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von ohno

Solange nix passiert ist alles erlaubt. Erst wenn etwas passiert wird geprüft ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Hatte eine Bekannte die lies nachts Säugling und Vierjährge alleine um ihren Feund abzuholen oder ihm das Auto nachts zu bringen. War jeweils 1 - 1,5 Stunden unterwegs. Jugendamt und Polizei könnten nichts machen, Kinder schliefen ja und eine akute ! Gefahr muss eintreten bevor sie was machen können.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von ohno

Von diesen Richtlinien ?