Elternforum Alleinerziehend, na und?

an alle AE´s ....halbes kind auf lohnsteuerkarte....richtig oder falsch??

an alle AE´s ....halbes kind auf lohnsteuerkarte....richtig oder falsch??

sunny3010

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bekomme kein unterhalt für meine maus, hab das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht bitte um meinungen dankeeee


Joni76

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Antwort auf Beitrag von sunny3010

Also ich glaube, ich hab Klasse II mit 1 Kind. Aber ohne Gewähr..Habe auch das alleinige SR.


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von sunny3010

es ist erstmal richtig, ohne unterhalt kann man aber den anderen halben freibetrag nachtragen lassen oder über steuererklärung die anrechnung einfordern.


bobfahrer

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

Den halben FB kann man imho nur eintragen wenn man Unterhalt zahlt oder das Kind bei einem lebt. Wer nichts bezahlt wird auch steuerlich nicht begünstigt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sunny3010

Mit ABR oder SR hat das nichts zu tun. Aber wenn Du keinen Unterhalt bekommst, kannst Du auf Antrag das ganze Kind eintragen lassen. Gruß, Elisabeth.


sunny3010

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was hat es denn auf sich mit dem kinderfreibetrag?? komm da nicht mit... danke euch


susafi

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Antwort auf Beitrag von sunny3010

du wirst steuerlich begünstigt... lohnt sich also wenn man arbeitet


Danie1710

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Antwort auf Beitrag von susafi

Du kannst schon das ganze Kind auf Dich eintragen lassen, selbst wenn er Unterhalt zahlt, es jedoch weniger als 75 % sind. Mit der Lohnsteuerkarte zum Finanzamt und ändern lassen! LG Danie


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Danie1710

Also, das ist so: Vater - halbes Kind Mutter - halbes Kind So ist das erstmal grundsätzlich. Wenn der Vater aber, wie in Deinem Fall, keinen Unterhalt oder nur unter 75% seiner Unterhaltszahlungen nachkommt, so kannst Du bei Deiner Steuererklärung für das vergangene Jahr das "ganze" Kind beantragen bzw. eintragen lassen. Da gibt es eine extra Zeile auf der Anlage Kind. LG Sue


kevome*

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Es ist bloß finaziell nicht immer die günstigste Lösung, wenn man sich den halben Kinderfreibetrag übertragen läßt, weil dann in der Steuererklärung auch das komplette Kindergeld berücksichtigt wird. In den meisten Fällen bringt es mehr, wenn man sich nur den Betreuungsfreibetrag übertragen läßt und dann bei der Günstigerprüfung auch nur das halbe Kindergeld angerechnet wird. Gruß Kerstin