Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin neu hier und seit zwei Monaten allein erziehend einer 8 Monate alten Tochter. Meine Frage: Wie kann ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantrage? LG
Hallo, habt ihr gemeinsames Sorgerecht? Warum brauchst Du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht? Idr übst Du es ja schon aus...wenn ihr euch einig seid, daß das Kind bei Dir lebt. lg heike
ja wir haben gemeinsames Sorgerecht, was ich eigentlich nicht wirklich wollte. Ich denke einfach, das es in der Zukunft nicht wirklich einfach wird zwischen uns und daher hätte ich gern das alleingie Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Was versprichst Du Dir davon? google mal danach...Ich hatte auch bei der Scheidung den Gedanken, daß ich das haben sollte...bis mir dann mein Anwalt erklärte, daß ich es ja schon ausüben würde und der Richter sicher fragend schauen würde, wenn ich es extra beantragen würde...das treibt nur die Kosten in die Höhe (und davon hätte mein Anwalt ja profitiert)...wir haben dann beim Protokoll einfach den Satz einfließen lassen, der besagt, daß beide Parteien sich darüber einig sind, daß das gemeinsame Kind im Haushalt der Mutter lebt. Und das wars. Btw: das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht kann Dir auch wieder entzogen werden...ist also in meinen Augen eine trügerische "Sicherheit". Will er denn die Kleine bei sich haben? Wo erwartest Du denn Schwierigkeiten?
Er hat ein Drogenproblem und ich will ihm aus diesem Grund die Kleine nicht allein mitgeben, was bisher auch klappt. Er betont aber immer wieder, das er sie bald allein sehen will, was ich aber nicht will, da ich nie weiß, in welchem Zustand er sich befindet, da er es nie ehrlich sagt und mich diesbezüglich immer belogen hat, als wir noch zusammen waren und die Kleine schon auf der Welt war. Ich habe einfach Angst, das ihr was passiert und ich mir immer Vorwürfe machen würde, das ich Sie mitgegeben habe.
Dann würde ich an Deiner Stelle zum Jugendamt gehen und dort die Situation schildern und um Hilfe bitten. Ein betreuter Umgang wird dann wohl das Mittel der Wahl sein. Das hat aber mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht so viel zu tun...eher mit dem Umgangsrecht - das hat er ja in jedem Fall. lg heike
Ich danke Dir für Deine Antwort!
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