Mitglied inaktiv
meine alte Anwältin hatte neben dem Aufenthaltsbestimmungsrecht das o.g. beantragt, ohne das ich das wußte. Daher will der Richter ihn anhören. Meine neue Anwältin sagte mir jetzt, das wäre fast das ganze Sorgerecht bis auf konfessionelle Fragen. Die Frage ist, ob ich das brauche? Wir wohnen 400 km auseinander, wie oft braucht man für schulische und medizinische Dinge seine Unterschrift? Bisher hab ich es noch nicht gebraucht. Sollte ich den Antrag zurückziehen dafür und nur Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen wollen, würde der Richter ihn nicht mehr anhören, da mein Ex dem schon zugestimmt hat. LG
Hallo, bleibt nicht mehr viel, das stimmt. Ich persönlich habe das nicht und würde auch keinen Anlaß sehen, das zu beantragen. Allerdings kümmert sich der Papa auch, wohnt aktuell keine 10 km entfernt. Seine Unterschrift habe ich bisher nur für den Betreuungsvertrag für die Kita gebraucht. Wieso wurde das ABR überhaupt benatragt, wenn es unstrittig ist, bei wem das Kind lebt? Wie sehr kümmert er sich denn? Wenn er für Dich erreichbar ist (im Sinne von telefonisch bzw. postalisch). würde ich das bei dem ABR jetzt belassen...es wird sonst halt auch teurer für Dich - zahlst Du selbst? lg heike
er ist telefonisch erreichbar. Unterschriften zu kriegen ist immer schwer. Ich werde es wohl beim ABR belassen jetzt. Das ist nicht mehr strittig, da er schon schriftlich zugestimmt hat. Den Rest vom Antrag werde ich zurück ziehen lassen. Kostet das was extra? Ich bekomme PKH Danke
Hast Du das alleinige Sorgerecht? Denn sonst muß doch der Vater auch bei Op´s und sowas zustimmen, vielleicht gehts darum? LG
nein, ich habe kein alleiniges Sorgerecht. Ich wollte nur Aufenthaltsbestimmungsrecht und meine Anwältin hat mich falsch beraten und ZUSÄTZLICH die Schul- und Gesundheitssorge beantragt, obwohl sie mir erklärt hatte, dass das im Aufenthaltsbestimmungsrecht enthalten sei.
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