Mitglied inaktiv
Hallo und guten abend zusammen, ich lese oft hiermit und habe bis jetzt noch nie was geschrieben. nun habe ich aber auch eine frage und zwar. Ich fange im August meine Ausbildung (Schule) an. Bin alleinerziehend mit einem kind im alter von 3 jahren. Selbst bin ich 22 und alg2 empfängerin. Nun bin ich seit januar mit meinem Freund zusammen. er selbst ist 18 und arbeitslos (durch krankheit). er ist pflegekind und wohnt in einer Pflegefamilie. Nun möchten wir aber im juli zusammen ziehen (er soll dann in meine wohnung einziehen). was für geld würde ich dann noch bekommen und darf er überhaupt ausziehen weil er ja noch nicht 25 jahre ist. Bitte um viele antworten und tipp vielen Dank Satansweib
hallo, ob er ausziehen darf das weiss ich nicht. das muss man denke ich bei der ARGE erfragen. wenn ihr zusammen ziehen solltet fällt auf jeden fall dein Mehrbedarf wegen alleinerziehend weg. vg
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