Mitglied inaktiv
Hallo Ihr, ich bin seit September letzten Jahres alleinerziehend, habe zwei Kinder im Alter von 4 und 7 Jahren. Nun meine Frage, da ich einen neuen Hartz-IV-Antrag stellen muss: bekomme ich nur Hartz IV und der Unterhalt für die Kinder wird gegen gerechnet? Oder Hartz IV + Unterhalt für die KInder? Falls das Zweite zutrifft, in welcher Höhe muss der Unterhalt dann sein; Düsseldorfer Tabelle? Vielen Dank schon mal. Christine
Ja, der Unterhalt, sowohl für dich als auch für die Kinder wird angerechnet. Auch das Kindergeld. lg, matiz
Ich hab einen 19jährigen Sohn noch zu hause neben den beiden Kleinen. Alles was die Kids bekommen wird angerechnet, der Große wie die Kleinen. Das minimiert das H4 ungemein. lG Kerstin
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