Mitglied inaktiv
hallo zusammen! also mein mann und ich sind seit oktober letzten jahres nicht mehr zusammen. ausgezogen ist er mitte dezember und umgemeldet hat der werte herr sich erst am 1.mai diesen jahres. die scheidung hat noch keiner von uns eingerreicht. jedenfalls nicht das ich wüßte... ab wann gilt denn nun das offizielle trennungsjahr? wenn man beim anwalt war? wenn man behördlich umgemeldet ist? oder vielleicht wenn es das erste mal bei einem amt erwähnt wurde? wenn er die scheidung eingerreicht hätte, würde ich doch bescheid kriegen-oder? würde mich wirklich mal interessieren- bin etwas ratlos... liebe grüße kirsten
Trennungsjahr beginnt bei Dir ab Auszug, also Dezember. Manche sagen zwar erst ab Ummeldung, aber wenn Du notfalls Zeugen hast, dass er im Dezember ausgezogen ist dann gilt Dezember! Mein Ex hatte sich auch erst Monate später abgemeldet, aber ich habe auf der Gemeinde schriftlich festhalten lassen, dass es eben viel früher war. LG Sonja
hallo sonja! ich hatte anfang januar besuch von der polizei, die was von ihm wollten. und denen habe ich erzählt das wir inoffiziell getrennt sind. die netten herren haben das dann auch gleich in ihre unterlagen aufgenommen und druck auf ihn ausgeübt. hat dann zwar noch ein paar monate gedauert, aber schliesslich hat er sich dann umgemeldet. also aktenkundig ist es auf jeden fall! danke für deine antwort! lg kirsten
hallo meine anwältin hat mich gefragt wann wir uns getrennt haben das war am 3.6. da hat er noch bei uns gewohnt und ab dem tag an gilt das trennungsjahr,ausgezogen ist er erst im oktober. also eigentlich müßte dir dein anwalt das sagen können.
Das Trennungsjahr beginnt in dem Moment, in dem ihr euch getrennt habt. Die Regelung heisst offiziell: Von Tisch und Bett getrennt. Will heissen: kein gemeinsames kochen, waschen oder kuscheln mehr. Wer wann ausgezogen ist, ist vollkommen egal. Grundsätzlich muss ja keiner während der Trennungszeit die eheliche Wohnung verlassen. Bei der Scheidung gibt es die Möglichkeit die eheliche Wohnung einem Partner zuzuweisen. Also musst Du überlegen, wann ihr euch (wenn auch nicht räumlich) getrennt habt. Das ist dann der Beginn des Trennungsjahres. Gruß Corinna
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