Elternforum Aktuell

Zu unten Berliner Testament ist nicht gleich Berliner-Testament

Anzeige rewe liefer-und abholservice
Zu unten Berliner Testament ist nicht gleich Berliner-Testament

Annika03

Beitrag melden

da kann je nach Testament so viel unterschieldliches drin stehen. Wir haben gerade erst im März unserers gemacht. Wir haben festgelegt, dass nachdem einer von uns gestorben ist, der andere nur das Testament in soweit ändern kann, dass die Verteilung auf die Kinder anders gewichtet wird. Eine Erbe von dritten (zum Beispiel) neuer Partner ist ausgeschlossen. Wir wollen damit erreichen, dass unser Haus dann eines von den Kindern bekommt und dass falls eines in eine Sekte eintritt oder einen Partner hat der gerne ausnimmt dass man darauf noch reagieren kann. Man kann aber auch festlegen, dass der verbleibende Partner völlig frei über das was er mal vererbt entscheiden kann.


Blueberry

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Annika03

Ja genau... aber in diesem Testament steht nichts dergleichen drin. Ich habs ja gelesen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Blueberry

Und zu den vielen Therapiestunden - schau mal in "meine" Ansätze rein, eigentlich brauchst du da keine Jahre, um was aufzuarbeiten. Und der Entschluss, deiner Mutter das Erbe zu gönnen, könnte sehr heilsam sein.


Blueberry

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ja, möglicherweise wäre es heilsam. Aber da hinzukommen finde ich jetzt nicht eben einfach. Wie kann ich dieser Frau etwas Gutes wünschen, wenn sie mir seit Jahren nur das Schlimmste an den Hals wünscht (und das auch so kommuniziert?)


Pamo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Blueberry

Du musst ihr nichts Gutes wünschen, das wäre ja etwas Extra. Aber du kannst die Situation akzeptieren und es ihr gönnen. Dann geht es DIR besser. Dein Ärger wird nämlich nicht verhindern, dass sie das Haus kriegt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Pamo

Eso-Pamo Du hast so Recht (unten auch schon)!


Butterflocke

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Es ihr zu gönnen, wäre für mich zuviel verlangt. Das würde ich mit keinem -und viell. noch so heilsamen- Ansatz schaffen (wollen!). Es würde mir genügen, wenn es mich nicht belastet oder gar zerfrisst. Den Rest würde ich spüren wollen...., Eso hin oder her.... Ich verstehe nur noch immer nicht die Spekulationen über die Möglichkeiten, die das T. zulässt (oder auch nicht). Oder sollte ich den gesamten unteren Thread lesen? Die paar Beiträge, die ich erwischt habe, bestehen nur aus Vermutungen. Bb, mach Dich schlau!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Was tut es einem denn GUtes, wenn man es ihr nicht gönnt (eine erbberechtigte Person, die von der Erblasserin-to-be sehr geliebt wird)? Sie kriegt es doch so oder so und beim Grollen wird man selber nur krank...


Bookworm

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Man muss versuchen, es nicht mehr an sich ranzulassen. Vlll. ist es besser die Mutter erbt, als BB muss für den Unterhalt der Mutter aufkommen.. Außerdem bin ich (ist das esoterisch?) der Meinung, dass böse Menschen die Quittung für das bekommen, was sie anderen antun, in diesem Leben oder im nächsten.


Butterflocke

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Es tut einem nichts Gutes, aber ich wüsste auch nicht, weshalb ich mir Mühe geben sollte, es ihr zu gönnen. Lohnen würde sich besagte Mühe, wenn man es schaffen würde, dass einem eine bestimmte Person, die einem NIE etwas Gutes getan hat (offensichtlich ganz im Gegenteil in Bb´s Fall) GLEICHGÜLTIG ist, samt ihres Erbes. Dass sie es "sowieso" bekommt, weil das Testament von der Oma nicht änderbar ist, steht doch gar nicht fest, sondern in der Sternen...; oder habe ich etwas überlesen? Ich denke gar nicht mal, dass die Oma es von Herzen ihrer Tochter geben möchte. Ich denke, sie trauert um die "verlorene" Tochter (zu der sie keinen Kontakt mehr hat?) und schafft daher den Schritt nicht, sie ganz aktiv und bewusst von diesem - wenn auch nur materiellen - Teil ihres Lebens auszuschließen. Mit diesem ständigen "Du bekommst dann mal", der Enkelin und Urenkelin gegenüber erklärt sie meiner Ansicht nach, was ihr Herz WIRKLICH möchte. Sie schafft nur nicht, es in die Tat umzusetzen..., weil sie damit ihrer Tochter eine schmerzliche Botschaft senden würde. Ein für sie selbst sicher schmerzlichere Botschaft als für die Tochter..... Wer weiß, wie tief diese Sache geht... Vielleicht fühlt sich die Oma sogar für das schlechte Verhältnis zw. Tochter und Enkelin verantwortlich....


Leena

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Das "Gönnen" würde ich vermutlich auch nicht hinbekommen, zumal es ja wohl um etwas geht, woran auch Erinnerungen von der Ausgangsposterin hängen... "gleichgültig" klinge für mich realistischer. Und vermutlich irgendwann machbar, wenn man seinen Frieden gefunden hat, ohne gut UND böse. Was die Oma betrifft - sie schreibt doch irgendwo unten, dass die Oma mit ihrer Tochter noch Kontakt hat, dass sie ihr Urenkelkind sogar gegen den Willen von Bb mit deren Mutter zusammen gebracht hat etc. pp. Von daher würde ich vermuten, dass die Oma da, zusätzlich zu allem anderen, vermutlich doch irgendwo ambivalente Gefühle hat... und vielleicht gar nicht sagen kann, was sie wirklich will, nicht mal für sich selber..? Wobei die Oma ja an und für sich schon nicht einfach zu sein scheint... :-/


Butterflocke

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Leena

Dass die Oma noch Kontakt hat, ist mir durchgeflutscht... (hab nur ein paar Beiträge gelesen, nicht alle). Naja...entscheide Dich mal zwischen der eigenen Tochter und der Ekelin, für die Du auch fühlst, als sei es Dein eigenes Kind (weil Du sie großgezogen hast). Schwer...:-( Passiv zu bleiben, ist das einzige, was sie schafft. Würde das Testament nur ihre Enkelin berücksichtigen, würde sie wahrscheinlich auch nichts unternehmen (können)....


Blueberry

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Annika03

Erstmal Danke für all eure Antworten in den beiden Threads! Ja, ich weiß, dass ich mit dem ganzen Thema an sich meinen Frieden machen muss, dass ich für mich sorgen muss und mich daran nicht weiter kaputt machen darf. Einmal werde ich wohl noch in aller Deutlichkeit meiner Oma gegenüber treten, meine Ansicht zu diesem Thema äußern und dann in Zukunft nichts mehr dazu sagen. Aber es sollte ja möglich sein, wenn der Erbfall dann eintritt, meiner Mutter gegenüber vorzeitig meinen Pflichtteil zu verlangen, oder? Den müsste sie mir doch auf jeden Fall auszahlen, oder? LG


Strudelteigteilchen

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Blueberry

Du hast keinen Pflichtteil Deiner Oma gegenüber, solange Deine Mutter als "Zwischenglied" noch lebt. Tut mir leid..... Gibt es Geschwister Deiner Mutter? Lebende oder tote?


Blueberry

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Nein, aber kann ich nicht vorab von meiner Mutter einen Pflichtteil auf mein späteres Erbe verlangen? Geht sowas nicht? Ich weiß es nicht, aber dachte, ich hätte es mal gehört... Nein, meine Mutter ist Einzelkind. Ich auch.


Petra28

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Blueberry

Woraus soll sich denn Dein Pflichtteil berechnen? Deine Mutter kann ja mit dem Erbe ihrer Mutter machen, was sie will, sie ist nicht verpflichtet, ihrerseits etwas übrig zu lassen und Dir zu vererben...


Blueberry

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Petra28

Naja ich hätte gedacht aus dem zu dem Zeitpunkt meines Anspruches vorhandenen Vermögens... Und damit wäre ich dann quasi "fertig" mit ihr. Wie gesagt, ich hab das mal gehört, weiß aber rechtlich darüber nicht Bescheid. Kann auch eine Fehlinfo gewesen sein.