Guten Morgen, auf BB - Radio wird jeden Morgen ein Tip bezüglich Auto und Verkehr gegeben! Heute ging es um den besagten Zettel mit der Telefonnummer hinter der Scheibe, wenn man im Park-/Halteverbot steht. Der aktuelle Stand ist: Es ist richtig, dass man nicht abgeschleppt wird, wenn man einen Zettel hinter der Windschutzscheibe zu stecken hat, aber nur wenn der Zettel folgende Angaben enthält: --> Name des Fahrers --> Ort, wo der Fahrer sich gerade befindet --> Dauer, die der Fahrer weg ist --> Telefonnummer, unter der der Fahrer erreichbar ist Es hieß, wenn der „Schwindel“ trotzdem, obwohl man diese Angaben gemacht hat, aufgedeckt wird, dann ist einen zwar das Abschleppen erspart geblieben, aber man muß trotzdem das doppelte Bußgeld zahlen. Alles Gute, Katharina!