Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, ich habe mal eine kleine Frage... Wir wohnen in ein 4 Famielenhaus, wo jeder auch sein eigenen abschließbaren Kellerraum hat. Nun ist es so das einer von unseren Nachbarn den wohl immer offen hat. Heute hat meine Tochter und noch zwei Nachbars Jungen (wohnen im gleichen haus wie wir) gespielt und waren dort im Keller und haben dort was rausgeholt und es ist ihnen kaputt gegangen (es war ein Papierstern von weihnachten). Und heute Abend klingelter er und meinte meine Tochter bzw. wir müssten den Bezahlen. Ich habe gefragt ob er dann auch mal bei unsere Nachbarin geklingelt hätte..Hat er natürlich nicht... Ich sehe es nicht ein das wenn sie es gemeinsam gemacht haben, das wir es bezahlen sollen. Die Mutter ist nie daheim, die Kinder sind immer allein. Meine Frage nun, Zahlt die Versicherung das überhaupt wenn der Keller offen war? Muss ich den Schaden dann auch alleine zahlen? Hoffe das sich jemand von euch aus kennt. viele Grüße doreen
Ich kenne mich zwar nicht mit Versicherungen aus, aber ein Papierstern???? War der vielleicht mit Gold überzogen? Also das finde ich echt lächerlich von den Nachbarn. Was will sie denn für einen Betrag? Also ich denke, ich würde ihr vielleicht einen Entschuldigungskuchen backen oder einen neuen Stern kaufen. Mehr aber auch nicht. Ich glaube, da lacht jede Versicherung drüber.
hi
danke erst einmal für die Antwort.
Ja es ist ein Papierstern, so ein großer fürs Fenster.
Es war goldenes Papier. :-)
Was er haben will dafür keine Ahnung. Ich bin erst heute Abend 21:00 von der Arbeit heim gekommen.
Unser Nachbar hat es meinen Mann gesagt. Ich kannt ihn Bastelpapier schenken dann kann er sich einen neuen machen.
Mein Nachbar hat nix besseres zu tun, als uns auf dem Sack zu gehen...Der sucht regelrecht..und das mit dem blöden Stern kommt ihn gerade gelegen. Die haben wohl nix besseres zu tun
viele grüße
doreen
2,50? 3,50?
Ich würd ihm die paar Kröten geben und ihn fragen, ob er sich nicht blöd vorkommt!
Und ihm mal den Tipp giben: "Mit verschlossener Kellertür wär das nicht passiert!"
Manche Leute suchen aber auch nur nach Gründen, um Stunk zu machen... solche Nachbarn hatte ich auch mal... die wohnten in der Wohnung unter mir... wir sind denen damals zu "laut gegangen" und sie sagten, wir sollen nen Teppich verlegen, damit man uns nimmer so hört!
ich weiß nicht wie alt die kids sind wegen der aufsichtspflicht aber frag bei der versicherung nach erkläre den fall mehr aqls nein sagen können die nicht aber auch wenn die tür offen war sollte da eigentlich niemand reingehen wie gesagt ich weiß nicht wie alt die zwei sind
hi Die Kids sind beide 7 Jahre alt. Und heute Morgen konnte ich meine Tochter befragen, weil sie gestern ja schon in Bett war. Es lag garnicht im Keller sondern im allgemeinen Kellergang und meine Tochterr hat sich ihn nicht geholt, sondern der Nachbarsjunge. Und das glaub ich auch meiner Tochter. Was ich echt doof finde ist das der Nachbar nur bei uns geklingelt hat. Aber ich vergass die Mutter ist eh nie daheim und die Kinder sitzen den ganzen Tag allein daheim. Danke für eure Antworten Viele Grüße doreen
An der Stelle des Nachbarn, für so nen Papierstern Geld zu verlagen! Und an deiner Stelle, den "Schaden" der Versicherung melden zu wollen! Da der Stern ja nicht in seinem Keller lag, sondern im allgemeinen öffentlichen Gang, isser erst recht selber schuld! *find*
Nicht im abgeschlossenen Kellerraum = nicht versichert = privates Vergnügen des Nachbarn. So meine (laienhafte) Meinung! Wenn er das nächste Mal klingelt, würde ich ihm wortwörtlich sagen: wenn sie nicht wollen, dass ihre Sachen von anderen Menschen benutzt werden, lassen sie sie nicht öffentlich liegen. Im Übrigen hat meine Tochter ihren Stern nicht angefaßt, sondern der Nachbarsjunge. Schönen Tag und Tschüß! Dann dezent Tür zu und Ende im Gelände. Lass Dich doch von so einem nervenden Etwas nicht so verunsichern!!! Gruß, dieElle
danke euch allen ja werde auch nichts zahlen, meine Tochter ist auch selber runter gegangen zu den und ihm das gesagt, das sie es nicht war. So nun muss auf Arbeit fahren. Bis dann doreen
Die Kinder haben einen Schaden verursacht, sind deliktfähig, somit also für Schadenersatz haftbar zu machen. Dazu muß er einen Nachweis über den entstandenen Schaden erbringen, z.B. die Quittung für den Papierstern. Ansonsten könnte man ein "Vergleichsobjekt" zur Bewertung und dessen Zeitwert heranziehen. Sprich: wenn er im Keller lag, war er nicht neu, ggf. wißt Ihr selbst, wieviele Jahre er den im Fenster hängen hatte. Wäre noch zu klären, welches Kind den Schaden verursacht hat. Gibt es eines der Kinder zu, dann möge er sich an dessen Eltern wenden. "Lustiger" wäre es, sie sagen, sie wissen nicht mehr, wer es war. Was will er machen? Die Kinder anzeigen? Damit kommt er nicht weit, da Bagatelle, also von dieser Seite habt Ihr sicher nichts zu befürchten. Frage ist, wie weit Ihr ihn ärgern wollt. Wollt Ihr es auf die Spitze treiben, dann ignorieren. Wollt Ihr Größe zeigen und den Kindern auch durchaus mit auf den Weg geben, daß man sich nicht an fremder Leute Sachen zu schaffen macht, egal wo sie liegen, dann würde ICH die Kinder nachmittags zu mir bitten und sie einen neuen Stern basteln lassen. Guter Willen ihm gegenüber, Strafe und Zeit für sie, darüber nachzudenken.
Die letzten 10 Beiträge
- Frauke Brosius-Gersdorf und das Armutszeugnis für die Demokratie
- Wieviel Trinkgeld für Lieferdienst?
- DHL - regionales Problem oder generell ?
- @Ellert
- Redaktion bitte reagiert mal auf den Beitrag von Zwergenalarm von 7.7.2025
- Auch E-Scooter
- E Roller
- Sorgen wegen Bornavirus
- Vermisste Deutsche in Australien gefunden
- Phone Locker für die Schule