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Zahlt die Haftpflicht???

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Zahlt die Haftpflicht???

Muts

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Gestern ist meinem Mann ein großes Mißgeschick passiert. Wir helfen grade bei unserem Vermieter beim Streichen des Balkongeländers. Nun hat mein Mann von seinem Arbeitgeber ein Rollgerüst ausgeliehen, um die Arbeiten zu erleichtern. Nun hat beim Aufstellen des Gerüsts eine Windböe das Gerüst umgeworfen, als mein Mann beim Aufstellen war. Das Gerüst hat das Auto des Vermieters ( das eigentlich in sicherem Abstand geparkt war) beschädigt. Zahlt die Haftpflicht den Schaden am Auto? Dass sie den Schaden am Gerüst nicht zahlt, habe ich der Police entnommen- gemietete und geliehene Gegenstände sind ausgeschlossen aus der Haftung. Was ist jetzt aber, wenn ein geliehener Gegenstand den Schaden am Auto verursacht hat? Ich habe halt Angst, dass wir auf den Kosten sitzen bleiben. LG Muts


leaelk

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Antwort auf Beitrag von Muts

Hallo, die eindeutigste Antwort auf Deine Frage, die wirst Du bekommen, wenn Du direkt bei Deiner Versicherung anrufst. Wir kennen ja Deine Vertragsbedingungen gar nicht und so ein Anruf ist doch schnell getätigt. LG leaelk


Muts

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Antwort auf Beitrag von leaelk

Hab ich schon gemacht. Der zuständige Mitarbeiter ist heute nicht erreichbar, habe den Fall der Sekretärin geschildert. Mich packt halt die innere Unruhe, dass wir auf den Kosten sitzen bleiben und den Schaden selbst tragen müssen. LG Muts


Abb

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Antwort auf Beitrag von Muts

Hallo Muts, ich denke, es handelt sich hier um einen sog. Gefälligkeitsschaden. Ihr habt dem Vermieter aus Gefälligkeit geholfen und dabei etwas beschädigt. Eigentlich seid Ihr generell nicht dafür haftbar, denn in dem Moment, wo der Vermieter die Gefälligkeit annimmt, verzichtet er auf die Haftung Eurerseits. Es steht und fällt mit den Klauseln in Eurem Versicherungsvertrag: Gibt es dort einen Passus, der Gefälligkeitsschäden einschließt, dann zahlt die Versicherung. Gibt es keinen, bleibt genau genommen der Vermieter auf seinem Schaden sitzen, nicht Ihr. LG Susi


golfer

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Antwort auf Beitrag von Muts

noch nciht genau sagen wie es war....erst erkundigen wie es sein mus...sorry ...aber sonst habt ihr schlechte Karten ...wie gut kennt ihren euren vErtreter


Berlinga

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Antwort auf Beitrag von Muts

Wenn das Gerüst auf das Auto fällt zahlt die Haftpflicht. Egal ob ihr da freiwillig geholfen habt oder nicht. Und egal ob das Gerüst geliehen war oder nicht. Deinem Mann ist der Unfall passiert, deswegen hat man ja so eine Versicherung.