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Zahlt das die Haftpflicht?

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Hallo, habe heute unser Waschbecken geliefert. Naja war gerade am Putzen und musste vom Spiegelschrank eine Flasche perfuem nehmen und die flog mir leider aus der Hand und direkt ins Waschbecken und nun ist ein riesen Sprung da, und das Wasser läuft da raus. Waschbecken muss auf alle fälle ausgewechselt werden. Zahlt das die Haftpflicht? Lg Mareike


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Soweit ich weiß, zahlt die normale Haftpflicht nicht bei eigenen und gemieteten Sachen. Gruß Susanne


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oT


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Bei eigenen Sachen haftet die PHV selbstverständlich nicht. Bei gemieteten Sachen wird differenziert. Wenn ich einen Gebäudebestandteil meines Vermieters beschädige, wird der Schaden übernommen. Ausnahme: Glasbruch. Wenn ich z.B. eine Ferienwohnung miete und beschädige dort eine Tür, zahlt die PHV. Mache ich aber einen beweglichen Gegenstand kaputt, z.B. die Kaffeemaschine, muss ich selber zahlen. Ganz ausgenommen sind in der PHV geliehene Sachen und Gefälligkeitsleistungen. Ich vermute mal, das meintest du. Wenn ich mir z.B. die Kamera meiner Freundin leihe, bin ich in dem Moment zwar nicht Eigentümer der Kamera, aber Besitzer. Und alles, was aus meinem Besitz kaputt geht, ist bei der PHV ausgeschlossen. Gibt oft ein böses Erwachen beim Ausleihen von Werkzeug usw. Andererseits gilt aber, wird dann bei einem Einbruchdiebstahl auch diese geliehene Kamera entwendet, wird sie logischerweise von meiner Hausratversicherung ersetzt, weil sie sich eben in meinem Besitz befand. Und was Gefälligkeitsleistungen angeht: Wenn ich z.B. umziehe, habe ich die Wahl: Entweder nehme ich eine Umzugsfirma, die gegen Schäden versichert ist, oder ich spare mir das Geld, ziehe mit Hilfe von Freunden kostenlos um und nehme dafür das Risiko in Kauf, dass das eine oder andere Teil zu Bruch geht. Denn dafür kommt die PHV der Freunde nicht auf. Ich hoffe, ich habe es einigermaßen verständlich erklärt. LG Marion


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lg two_kids


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Die Hausratversicherung deckt die Risiken Brand-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl und Hagelschäden sowie Vandalismus nach einem Einbruch. Wahlweise kann ich noch Glasbruch und Fahrraddiebstahl mitversichern. Unter welches Risiko fällt denn dann ein zerbrochenes Waschbecken? Brand? Leitungswasser? Sturm? Deshalb ja mein Hinweis, dass Eigentümer einen solchen Schaden selbst tragen müssen. Ich finde, zu solchen Fragen sollte man wirklich nur Stellung nehmen, wenn man etwas von der Materie versteht. Sorry, aber mit so falschen Auskünften ist wirklich niemandem gedient. LG Marion


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bei den meisten phv sind gefälligkeitsschäden bis 1000 € mit drin. lg two_kids


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die parfumflasche ist in das waschbecken eingebrochen *hihihi* lg two_kids


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War zumindest bis vor 3 1/2 Jahren noch nicht so, seitdem bin ich nämlich raus aus der Branche. Finde ich aber gut. LG Marion


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*grins* DAS macht ja nun auch noch irgendwie Sinn... Man kann's ja mal versuchen, haben die Versicherungsleute mal wieder was zu lachen *ggg*


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ja, das ist auch noch nicht lange so. die versicherungen haben sich nämlich gedacht, da sich die versicherungsnehmer bei solchen fällen eh immer irgendeine story zusammenlügen, können sie diesen fall auch gleich mitversichern. lg two_kids


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Wenn das eine Mietwohnung ist, handelt es sich um einen Mietsachschaden, den deine Privathaftpflicht bezahlt, sofern dieses Risiko mit versichert ist. Dürfte aber die Regel sein. Eigentümer müssen für einen solchen Schaden selbst aufkommen. LG Marion


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Lg mareike


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Dann ist doch alles klar! Frag bei deiner Versicherung an, ob sie einen Kostenvoranschlag wollen und lass dir eine Schadensmeldung zukommen. Bei meiner Gesellschaft war es so, dass die Rechnung möglichst auf den Vermieter ausgestellt sein sollte und der Schadenersatz auch an ihn geleistet wurde. Es war nicht wirklich ein Problem, wenn es mal anders lief, aber die Versicherungsbedingungen sehen eigentlich vor, dass du nicht in Vorleistung trefen darfst, weil du damit der Entscheidung des Versicherers vorgreifst. Du darfst ja auch bei einem selbst verschuldeten Verkehrsunfall nie die Schuld zugeben, so paradox das ist. LG Marion


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aber wie Oma schon sagte die Hausratsversicherung. Eigentlich ist die Hausratsversicherung eine Sache der Mieter und nicht Vermieter, aber frag mal bei deinem Vermieter an, ob der Schaden mit einer anderen Versicherung abgedeckt ist.


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Da hast du mich irgendwo falsch verstanden. Lies noch mal nach, ich hab mir sooo viel Mühe gegeben, das zu erklären *ggg*


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wie oft denn noch? und die anderen gründe, warum die hausratversicherung das nicht zahlen würde, hat Oma schon erläutert. lg two_kids


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Stimmt, habe es gerade gelesen. Ausserdem ist ja Two-Kids Geschrei nicht zu überlesen. :-( Dein 2. Posting stand noch nicht da.


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http://www.innosystems.net/info/html/hausrat3.htm


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http://www.gothaer.de/de/allgemeines/info-magazin_neu/faq_/hausratversicherung/PK_FAQHausrat_.htm du findest bestimmt bei deiner Hausratsversicherung die FAQs _________________________________________ Was gehört zum Hausrat? Zum Hausrat gehören alle Sachen (ausgenommen Handelsware), die sich in Ihrer Wohnung befinden, auch wenn sie Ihnen nicht gehören, wie zum Beispiel: die Wohnungseinrichtung (Bilder, Lampen, Möbel, Spiegel, Teppiche usw.) Textilien und Ledersachen aller Art (Bekleidung, Gardinen, Schuhe, Vorhänge, Wäsche usw.) Elektro- und Gasgeräte (Allesschneider, Computer, Fernsehgerät, Föhn, Kaffeemaschine, Küchenherd, Rasierapparat, Stereoanlage, Telefon, Uhren, Waschmaschine, Zahnbürste usw.) Arbeitsgeräte, Bestecke, Bücher, Ess- und Kaffeeservice, Fotoalben und -apparate, Haustiere (Hunde, Katzen, Vögel, Zierfische), Hobbygeräte und -werkzeuge, Musikinstrumente, Sammlungen aller Art, Spiele und vieles mehr Badewanne, Badeofen, Waschbecken und sonstige Installationen und Gebäudebestandteile, die Sie als Mieter oder als Eigentümer einer in einem Mehrfamilienhaus gelegenen Wohnung angeschafft haben Lebens- und Genussmittel (Brot, Gemüse, Getränke, Gewürze, Kaffee, Kartoffeln, Konserven, Mehl, Tee, Zucker, Zwiebeln usw.)


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Aber was möchtest du ihr denn damit sagen? Die Hausratversicherung ist in ihrem Fall komplett außen vor! Der vorletzte Absatz bezieht sich 1. auf Sanitärkeramik, die sie als Eigentümer selbst angeschafft hat und 2. haben wir selbst dann die Problematik, dass die Hausratversicherung nur dann die Sanitärkeramik ersetzen würde, wenn sie durch Sturm, Leitungswasser, Brand oder Hagel bzw. Vandalismus nach einem Einbruch beschädigt worden wäre! Bitte verwirre sie jetzt nicht weiter. Sie soll das ihrer PHV melden und die Sache ist erledigt. LG Marion


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und Mareike nicht verwirren. Aber ich unterstelle Mareike die Fähigkeit sich aus den kompetenten Links ihre Antworten selbst rauszufinden. Ich weiss nicht ganz auf was du dich beziehst, aber bei dem von mir kopierten Satz bezog sich , "...die sie als Eigentümer selbst angeschafft hat..." auf Gebäudebestandteile. Ich halte mich jetzt raus, bevor ich weiterhin einen auf den Deckel bekomme.... jedenfalls hatte bei meinem Cousin die Hausrat bezahlt, da war es halt dann nur die Schwiegermutter beim putzen.


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Meine Freundin wohnt ebenfalls zur Miete und ihr ist dasselbe passiert. Ihre Haftpflichtversicherung hat das gezahlt.


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die Zusatzglas in der Hausrat. Sorry für die Verwirrung bzw. Falschaussage. LG Danny.