Mitglied inaktiv
habe bei ebay ein ebtt ersteigert, und nun3,5 wochen später will der verkäufer vom verkauf zurücktreten. ich habe aber schon mein bett verkauft.wie gehe ich jetzt vor?
Wahrscheinlich will er zurücktreten, weil das Bett zu billig weggegangen ist. Da hat er aber leider Pech gehabt - wenn die Auktion abgeschlossen ist, ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, und als Verkäufer hat er kein Rücktrittsrecht. Ausnahme wäre es natürlich, wenn er plötzlich einen versteckten Mangel an der Ware entdeckt hätte und ihn dir deshalb nicht mehr guten Gewissens verkaufen möchte. Aber auch dann sollte er dir einen Preisnachlass anbieten bzw. entsprechenden Ersatz. Dass du dein jetziges Bett (Frage: Wo schläfst du denn gerade?) schon verkauft hast, war vielleicht etwas voreilig, aber im Recht bist du trotzdem: Du hast Anspruch auf dein Bett, du hast es schließlich gekauft! LG Nicole
Ein Bekannter musste auch mal von einem Kauf zurücktreten, weil ihm die Ware kaputt gegangen ist. Das ist eigentlich ein akzeptabler Grund.
der verkäufer hat sich drei wochen gar nicht gemeldet. dann hab ich einen nichterhaltenen artikel gemeldet, er antwortete sofort, ich könne das bett ja abholen. dasw war am sonntag. ich hab dann geschrieben, dass ich aber keine adresse habe, und heute meldet sich die ffrau, das bett wäre der tochter versprochen gewesen, und sie wäre jetzt so traurig. ich schlafe mit meiner matratze auf dem boden, aber das ist auch kein dauer zustand
... hätten die sich das vielleicht mal vorher überlegen können! Ich zweifle übrigens daran, dass das der wahre Grund für den Rücktritt ist - hast du das Bett günstig bekommen? Aber auch wenn das die Wahrheit sein sollte: Du bist im Recht, jetzt kannst du dir überlegen, ob du darauf bestehen möchtest oder aber Gnade vor Recht ergehen lässt und dir einfach ein anderes Bett besorgst. Eine negative Bewertung würde ich in dem Fall aber auf jeden Fall geben! LG Nicole
das ist ja wirklich dreist. Dann schreib ihr zurück, dass du auch traurig bist. (war nicht ganz ernst) Im Prinzip kann man sich über solche Angelegenheiten sofort unterhalten, aber nicht nach 3 Wochen. Das hätte er sich auch früher überlegen können. Wahrscheinlch steht das Bett schon bei der Tochter. Du kannst dir jetzt überlegen was du machen willst, aber du hast ein Recht auf Lieferung.
...geschrieben, dass ich auf den kauf bestehe. und ja das bett ist günstig. ein massiv holzbett 140*200 für einen euro. ich zweifel auch daran, dass das bett versprochen war. vorallem weiß doch auch sseine frau, was bei ebay verkauft wird oder nicht?
sind die Zweifel berechtig. Für einen Euro würde ich auch drauf bestehen. Sie hätten einen Mindestpreis angeben müssen.
Tja, da hat der Verkäufer wohl Pech gehabt - und ordentlich Lehrgeld gezahlt. Aber da die sich so dämlich anstellen, würde ich vielleicht schon mal vorsichtshalber eine Meldung an Ebay machen. Nicht dass die am Ende noch auf die Idee kommen und das Teil beschädigen, wenn du auf dem Kauf bestehst (hat's alles schon gegeben...) LG Nicole
wo mache ich das denn*michfragendumguck*
und auch mal deutlich machen,das Du gern bereit bist,zum Anwalt zu gehen. Kiki
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