Mitglied inaktiv
Hi, Es geht nicht um mich, sondern um eine Bekannte. Diese ist alleinerziehend (Kind 3 Jahre alt) und befindet sich im 1. Ausbildugnsjahr. Kindsvater hat kein Geld für den unterhalt geschweige denn, der Mutter was zu geben :o( Die Mutter möchte gerne Ihre Ausbildung fertig machen und weiß Ihr Kind auch versorgt... allerdings kann man mit Lehrlingslohn keine großen Sprünge machen... Sie hat noch eine Lebensversicherung... hat Sie Anspruch auf irgendwelche Hilfen, ohne daß Sie die LV auflösen muß? LG Peeka
Sozialamt
aber muß Sie da erst die Lebensversicherung auflösen? LG Peeka
Wenn ihr Kind in die KiTa geht, kann sie beim Jugendamt einen Zuschuss oder die Übernahme der Kosten beantragen. Das hat eine Freundin von mir gemacht. Hat geklappt. LG Jana
Sie muss zur Arbeitsagentur und dort ergänzend Hartz4 beantragen! LG von anja
Zunächst mal: sie MUSS nirgendwohin! Niemand zwingt sie, ALG2 (es heißt nicht HartzIV) zu beantragen. Da sie in der Ausbildung ist, wird sie auch keinen Anspruch auf ALG2 haben! Für Azubis gibt es BaFöG. Da sollte sie sich mal erkundigen. Ansonsten kann sie Wohngeld bei der Wohngeldstelle und beim Jugendamt Unterhaltsvorschuß für das Kind beantragen! Gruß, dieElle
... diesen ewige "HartzIV-Begriffsmißbrauch" versucht zu korrigieren... *ggg* Warum diese Fragen dann auch noch im Forum und nicht bei Beratungsinstitutionen - z.B. Pro Familia - oder direkt bei den zuständigen Behörden gestellt werden, wird mir immer ein Rätsel bleiben! Das können doch nun wirklich nur Fachleute, die konkrete Zahlen zu sehen bekommen, beurteilen... LG, W
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