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Winterdienst Mieter - Hausmeister

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Winterdienst Mieter - Hausmeister

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Guten Abend, wir wohnen in einer ETW-Anlage als Mieter, alle anderen Wohnungen werden von den Eigentümern bewohnt. Einer der Eigentümer übt seit Jahren gegen Bezahlung (950 Euro) die Hausmeistertätigkeit aus, u.a. auch das Schneefegen und Streuen. Heute hat uns eine Eigentümerin darauf hingewiesen, dass der "Hausmeister" eine Schneekarte erstellt hat, da er es nicht mehr schafft, den Schnee zu fegen (wir wohnen in NRW und so oft schneit es hier ja nicht). In unserem Mietvertrag steht keine Vereinbarung zum Schneeräumen. Mich ärgert das ganze ein wenig, denn schließlich zahle ich 10 Euro im Monat für seine Tätigkeit (und ausser Papier aufheben im Vorgarten, Rasenmähen im Sommer und Schneefegen im Winter macht er nichts). Außerdem ärgert mich die Art und Weise, wie diese Schneekarte eingeführt wird. Kommentarlos, ohne Info am Infobrett, einfach so. Soll ich mich mit unserem Vermieter in Verbindung setzen und fragen, wie das mit dem "Winterdienst" jetzt auf mich als Mieterin zutrifft und ob ich das Hausmeistergeld kürzen kann? Wie würdet Ihr reagieren? LG Meli


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Also wenn ihr da euren Teil erfüllt ist doch(denke ich)von eurer Seite her auch keine Beteiligung an den Kosten mehr notwendig.Steht denn im Mietvertrag drin das ihr zu zahlen habt und wenn ja unter welchen Umständen die Zahlung nicht erfolgen muss. Um welche Fläche handelt es sich denn da? Und auf alle Fälle würde ich beim Vermieter nachfragen... Sandy


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Sofern im Mietvertrag nicht vereinbart ist, dass ihr für den Winterdienst zuständig seit kann man ihn Euch auch nicht mehr einseitig nachträglich auf's Auge drücken. Sofern der Hausmeister den Schnee nicht mehr fegen will mag er sich mit Eurem Vermieter auseinander setzen. Der wäre dann nämlich zuständig, sofern der Hausmeister nicht vertraglich verpflichtet wäre. Also wendet Euch am Besten an Euren Vermieter und weist darauf hin, dass ihr nicht für den Winterdienst zuständig seit und auch nicht beabsichtig diesen zu übernehmen. Das Ganze dürfte ein Thema für die nächste Eigentümerversammlung sein.


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Hallo, so hatten wir das auch mal und wir haben uns damals gewehrt und es dem Vermieter auch mitgeteilt. Dieser meinte dann darauf zu beharren das wir uns fügen müssten aber unser Rechtsanwalt hat dies geprüft und es ist wenn nichts im Mietvertrag vereinbart ist nicht rechtens. Wenn er jedoch trotzdem drauf behart dann könnt Ihr die Kosten für die Tätigkeit des Hausmeister für diese Zeit des Winterdienstes kürzen. So ist die Aussage des Anwalts. LG thn


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Danke für die schnellen Antworten. Ich werde dann morgen mal unseren Vermieter anrufen. LG Meli