Mitglied inaktiv
Wenn ich meine Dienste als Hundebetreuung anbiete und dafür eine Aufwandsentschädigung verlange, gilt das dann trotzdem als Einnahmen? Ich würde monatlich maximal 50€ bekommen. Ein Bekannter meinte, dass ich Gewerbe anmelden muss und beim Veterinäramt anrufen muss. Aber dann wäre ich ja selbstständig und müsste in die Rentenkasse einzahlen usw. Aber für 50€ im Monat finde ich das ganze sehr übertrieben, denn es ist ja keine richtige arbeit. Ich nehme einfach nur einen Hund bei mir auf, damit er nicht im Urlaubswahn ausgesetzt wird. Würde ich mich aus der Schlinge ziehen, wenn ich sage, dass ich nur eine Aufwandsentschädigung möchte?
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