Mitglied inaktiv
wenn man NICHT bei einem GESETZLICHEN Rentenversicherungsträger (beispielsweise BfA) versichert ist? Der private Rentenversicherungsträger trägt diese Kosten nicht! Ist in dem Fall die Krankenversicherung verpflichtet, die Kosten zu übernehmen?? Hat jemand damit Erfahrungen und kann berichten?? Danke und LG S
hallo nee verpflichtet ist keiner !!! es kommt auf die versicherung an und die diagnose !!! falls du bzw. dein kind in der gesetzlichen kv seit dann wäre für eine anfrage zur kostenübernahme einer mutter-kind-kur oder kinderkur die gesetzliche zuständig !! mfg mma aber zusagen verpflichtet - geht gar nicht - da für ne kur auch voraussetzungen zu erfüllen sind
Die Bedingungen sind erfüllt (das habe ich jetzt mal vorausgesetzt und IST auch so).
Die gesetzliche KV schiebt alles an den Rentenversicherungsträger, der aber in diesem, meinem, Fall nicht zuständig ist, weil nicht vorhanden.
Regulär werden Kinderkuren (NICHT Mutter- Kind- Kuren! ) über den gesetzlichen Rentenversicherungsträger beantragt und finanziert.
Wenn ich mich recht entsinnen kann, ist die Krankenversicherung verpflichtet als potenzieller Träger einzuspringen, wenn kein anderer zuständig ist.......
Wird wohl eine lange Diskussion und ewiger Briefwechsel werden
LG
S
http://www.hood.de/auction/37460193/fossil-f2-es-9304-damenuhr-getragen.htm
Die Uhr ist gestern wieder aufgetaucht. Eine "Klientin" hatte sie auf der Straße gefunden und sich daran erinnert, dass ich so eine trug. *wat ein Zufall aber auch*
Danke dir trotzdem!
LG
S
Ich weiss jetzt von meiner Kur. Die Mutter-Kind-Kur das es von der KK übernommen wird. Ich würde einfach bei der gesetzlichen Krankenkasse nachfragen. LG Claudia
Mutter- Kind- Kur ---> gesetzliche Krankenversicherung zuständig Kinderkur/-reha: Gesetzlicher Rentenversicherungsträger zuständig, DEN gibts aber bei MIR nicht. Die Krankenversicherung beruft sich auf den Rentenversicherungsträger, der aber nun mal in DEM Fall nicht zuständig ist ....... *aarrrgggggggggghhhhhhhh* LG S
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