Mitglied inaktiv
Hallöchen, hab geheiratet. So, wir gehen beide arbeiten, ich habe ein Kind und zwar den vollen 1,0 Kinderfreibetrag, die man ja nur in Spezialfällen bekommt. So jetzt meine Frage, mein Mann ist nicht der Vater meines Sohnes, das Kind ist aber in die Ehe einbenannt worden. Jetzt hab ich mal irgendwo gehört, dass man die 1,0 aufteilen kann, auch wenn der Ehemann nicht der Erzeuger ist. Geht das wirklich, also ich 0,5, mein Mann 0,5????? Wann muss ich meine Lohnsteuerkarte ändern lassen??? Jetzt, oder reicht der Lohnsteuerausgleich (das meint die Buchhalterin hier in der firma....)??? Ich danke vielmals... :o)
gib das mal in allen variationen in den nettorechner ein. der kinderfreibetrag ändert nichts. also uns zumindest.... deine steuerkarte kannst du jetzt ändern lassen, aber überlege dir, was du ändern willst. würde es bei IV- IV lassen, in den meisten fällen wird bei III - V nachgezahlt. vergiss nicht: die steuerlast ist immer die gleiche!!!