Mitglied inaktiv
Hallo zusammen! Wir haben ein Haus mit Garten vermietet. Laut Mietvertrag ist der Mieter für die Gartenpflege zuständig, erwartet nun allerdings von uns den Beischnitt eines Baumes- ist das tatsächlich unsere Aufgabe? Es handelt sich im Großen und Ganzen um einen Standardvertrag ohne diesbzgl. zusätzliche Klauseln- wer ist nun in der Regel für das Stutzen/Beischneiden von Bäumen zuständig? LG, Sabrina
der Baum steht schon mitten in seinem Garten, oder?! Frag mal auf www.recht.de bei Mietrecht. Die sind immer recht fix. Bei uns ist es übrigens so, dass wir ebenfalls für die Gartenpflege zuständig sind. Allerdings wurde der Baum, der in diesem Garten steht, immer von unserer Vermieterin bzw. dem Hausmeister verschnitten, genauso die Hecke zur Straße (wobei die schon wieder als anderes Eigentum gilt glaube ich, oder als Straßenbegrenzung keine Ahnung) LG Sue
Da werde ich mich dann gleich mal schlau machen. LG, Sabrina
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