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welche Zustellungsart?

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welche Zustellungsart?

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hier kennt sich bestimmt jemand bisserl aus mit Postzustellung. Wie stelle ich am besten eine Mahnung zu, die rechtlichen Bestand haben soll? Und wie wichtige Dokumente, die nicht verloren gehen dürfen? Danke schonmal!


Ebba

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Antwort auf Beitrag von like

Am Besten ist immer die Zustellung durch einen Boten, der im Zweifelsfalle vor Gericht bezeugen kann, was (also auch den Inhalt kennt) er wann wem übergeben oder in den Hausbriefkasten geworfen hat.


Birgit67

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Antwort auf Beitrag von like

so jetzt wollte ich groß protzen - und mir fällt das Wort nicht ein. Am besten versenden ich glaube es war Nachnahme - mit Unterschrift des Empfängers dass er den Brief erhalten hat- Du bekommst den unterschriebenen Teil dann zurück - ist etwas teurer aber auf jedenfall besser wie einer Sendung nachzuspüren. Auf jedenfall so versenden dass der Empfänger unterschreiben muss nicht Hinz und Kunz - denn sonst kann Empfänger immer sagen: Habe ich nicht bekommen - das geht nicht wenn er persönlich unterschreiben muss. Gruß Birgit


Ebba

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Antwort auf Beitrag von Birgit67

Nein, kein Einschreiben verschicken. Ein Einschreiben muss nicht abgeholt werden (und wer unangenehme Post erwartet macht vielleicht gar nicht erst auf, wenn der Briefträger klingelt) u. gilt nur als zugestellt, wenn es auch abgeholt wurde. Besonders riskant, wenn mit dem Schreiben Fristen gewährt werden müssen, aber blöd auch, wenn eine Mahnung nicht zugestellt wird. Wenn's schon per Post sein muss, dann wähle ein sog. Einwurfeinschreiben. Dann kann der Briefträger später zumindest bestätigen, dass er einen Brief von Dir beim Empfänger eingeworfen hat. Nicht bestätigen kann er, ob was oder was im Umschlag war.


SchwesterRabiata

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Antwort auf Beitrag von Ebba

Einschreiben hat vor Gericht keine Relevanz, eigentlich sinnlos die Dinger:-( Hatte mal eine Kündigung per Einschreiben geschickt (Wohnungskündigung), ich mußte noch 6 Monate Miete für eine Wohnung zahlen, die ich nie bezogen habe, weil ich nicht beweisen konnte, daß ich diese gekündigt hatte (in der Frist 2 Wochen nach Vertragsabschluß, weil Bauarbeiten zu erwarten gewesen waren), in dem Einschreiben hätte auch nur ein leeres Blatt Papier sein können, so der Richter :-( Sowas sollte direkt über das Gericht gehen bzw. auch bezeugt werden....


Leena

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Antwort auf Beitrag von like

Wir verschicken unangenehme Dinge, deren Zugang potentiell gerichtsfest sein muss, mit PZU - Postzustellurkunde. Betrifft aber, fürchte ich, nur amtliche Schreiben...


amadeus_hates_music

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Antwort auf Beitrag von like

Per Gerichtsvollzieher. Kein Witz. LG ahm


amadeus_hates_music

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Antwort auf Beitrag von amadeus_hates_music

Guckst du hier: http://www.answer24.de/article/Die_sichere_Zustellung_von_Willenserklaerungen-40.htm


nugginuggi

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Antwort auf Beitrag von amadeus_hates_music

eingeschrieben mit Rückantwort. kostet etwas mehr aber du bekommst dann die Karte(rosarot) die auf dem Brief war zurück geschickt mit Unteschrift NG