Baby032021
Hallo, ich habe einen Vollzeitjob bin verheiratet und habe die Steuerklasse 3. Im Februar habe ich ein Gewerbe angemeldet mit der Kleinunternehmerregelung. Jetzt wurde mir von jemandem gesagt ich würde nun die Steuerklasse 6 bekommen und damit bei meinem Hauptberuf mehr Abzüge haben. Kennt sich damit jemand aus und weiß ob das wirklich so ist, dass ich nun die Steuerklasse 6 bekommen werde? Danke
Die Kleinunternehmer-Regelung ist ein Begriff aus der Umsatzsteuer (§ 19 UStG), das hat nichts mit den Lohnsteuerklassen für Arbeitnehmer bei der Einkommensteuer (§ 38b EStG) zu tun. Sofern Du nicht zwei Arbeitsverhältnisse nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern hast, betrifft Dich Steuerklasse 6 grundsätzlich nicht. Auch wenn Du Einkünfte aus Deinem Gewerbe natürlich auch versteuern musst und damit im Jahr bei Gewinnen insgesamt einen höheren Steuersatz zahlen musst, auch auf Deine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Nein, die Steuerklasse ändert sich nicht. Steuerklasse 6 gilt für einen 2. Angestelltenjob, nicht für ein Nebengewerbe.
Hallo, wie schon von anderer Seite geschrieben, hat eine Steuerklasse für eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit keine Relevanz. Ich finde es immer wieder erschreckend, gerade, aber nicht nur bei Steuerthemen, mit welcher Selbstverständlichkeit manche Personen Dinge behaupten, die einfach vollkommen falsch sind. Was ich da über Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Sozialabgaben, ... schon gehört habe, ist unglaublich.
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