Kinka75
wie es sich verhält wenn man aufgrund von Kindkranktagen seine Sollstunden bei der Arbeit nicht erreicht.War mit meinem Kind zwei Tage krank geschrieben,nun will mein Arbeitgeber mir diese Tage ins Minus stellen,da ich ja sozusagen Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse erhalten habe.Ist das so richtig? Gruß Kinka
Nein natürlich nicht. Du bekommst die Tage zeitlich "gutgeschrieben" Dein AG zahlt sie allerdings nicht, sondern die KK. Das wäre ja für jeden AG super, keine Stunden und kein Geld. Wofür gibt es dann das Recht auf 10 Tage "Kinderkrank"?
Wo finde ich was darüber.Mein Arbeitgeber ist der Meinung daß ich dann eine doppelte Vergütung habe.Nämlich das Krankengeld und die nicht gearbeiteten Stunden wenn sie erhalten bleiben.
http://www.tk.de/tk/leistungen-a-z/k/kinderkrankengeld/40026
gilt nur für Kinder die gesetzlich krankenversichert sind. Sind die Kinder privat krankenversichert gibt es KEINE Kinderkrankentag.
Du hast aber einen lustigen Chef. Natürlich wird es Dir zeitlich+finanziell vergütet. Das ist genauso wie wenn Du selber krank wärst. Zieht er Dir das dann auch vom Lohn und von der Zeit ab???? Oder bekommst Du dies beides vergütet? Und genauso muss er es bei kranken KIndern eben auch betrachten. Nur, dass es auf 10 Tage pro Jahr begrenzt ist und er eben nicht verpflichtet ist, Dein Gehalt weiter zu bezahlen, dafür springt dann die KK ein. Sonst wäre diese Regelung doch kokolores.
?? Ne, ich kenne das so, das ich für Kinderkrank unbezahlten Urlaub bekomme, aber nicht deswegen ins Minus rutsche. Das wäre doch Quatsch.
So habe ich ihm das auch gesagt.Wenn ich ausfalle mit Krankheit gibts für diese Tage auch eine Durchschnittsarbeitszeit angerechnet.Nur beim Kind sieht er das nicht ein,er hat die Tage nicht mit Stunden angerechnet,weil wie schon erwähnt die KK das Entgelt übernommen hat, Meine Krankenkasse konnte mir da auch nicht Fundiertes sagen und der Link von Lukko hilft mir auch nicht weiter.
Frau Bader, vielleicht kann sie weiterhelfen!
Deinem Falle ja. Un ddas "unbezahlt" wird von der KK ausgeglichen. "Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber verpflichtet, Eltern in diesen Fällen freizustellen und Gehalt weiter zu zahlen. Ausnahmen hiervon können jedoch im Arbeitsvertrag verankert werden. In diesen Fällen haben die Eltern einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub und gleichzeitig Anrecht auf das Kinderkrankengeld der gesetzlichen Krankenkassen."
Dein Chef will also deine Arbeitskraft für die Tage, für die du durch die Krankenkasse entlohnt wirst? Er will dass ein Dritter dich bezahlt, er aber deine Leistung in Anspruch nimmt? Erklär es ihm so: Die KK bezahlt dich dafür dass du beim Kind bleibst. Er stellt dich frei, aber zahlt auch nicht.
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