Mitglied inaktiv
hallo zusammen, weiß vielleicht jemand ob die faustregel 1 gehalt pro beschäftigungsjahr noch gilt- ich meine es ist irgendwann mal abgeändert worden in 0,5 gehlt pro beschäftigungsjahr ich weiß nur nicht mehr wo ich das gelesen habe??? und ab 10 jahre beschäftigung gibt es ein obolus obendrauf ab 25 ab 40 usw naja usw schafft wohl kaum jemand-:-(( wäre lieb wenn ihr helfen könntet?? ach so das es voll besteuert wird das weiß ich lg heidi
Hallo, also es ist so, daß keine Firma verpflichtet ist, eine Abfindung zu zahlen und daher kann die Höhe der Abfindung auch sehr unterschiedlich sein. So zahlen manche Firmen ein ganzes Monatsgehalt pro Jahr, andere eben nur ein halbes. Wieder andere machen es so, daß es zwar keine Abfindung gibt, dafür der Mitarbeiter aber z.B. noch 3 Monate lang sein volles Gehalt bekommt. Du kannst auch hier im RuB bei Rechtsanwältin Bader mal Abfindung eingeben, da stehen auch viele Info's. Gruß aus NL, Kerstin
Hi... also "üblich" ist ein halbes Monatsgehalt für Zugehörigkeitsjahr (EZ zählt auch als Beschäftigungszeit)... Abfindungen sind keine "Mußgelder", sondern Verhandlungssache. Viele Firmen geben es, um einer Klage aus dem Weg zu gehen... Ich hatte Pro Zugehörigkeitsjahr ein halbes Monatsgehalt und 3 Monate "bezahlte" Freistellung, bis zum Austrittstag. LG Peeka
Hi... also "üblich" ist ein halbes Monatsgehalt für Zugehörigkeitsjahr (EZ zählt auch als Beschäftigungszeit)... Abfindungen sind keine "Mußgelder", sondern Verhandlungssache. Viele Firmen geben es, um einer Klage aus dem Weg zu gehen... Ich hatte Pro Zugehörigkeitsjahr ein halbes Monatsgehalt und 3 Monate "bezahlte" Freistellung, bis zum Austrittstag. LG Peeka
bin da 11 jahre im betrieb gewesen. da ich den job aber brauche, hab ich sie nicht angenommen. lg two_kids
Ja, so wird das durchaus gerechnet: 0,5 Monatsgehälter pro Arbeitsjahr. ABER als Rahmenbedingung gilt folgendes: http://dejure.org/gesetze/KSchG/10.html LG
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