Mitglied inaktiv
Wilma,dann soll sie mir nen Link schicken,wo es angeblich geschrieben steht.Das wird wahrscheinlich mal wieder eine von den Medien geschrieben haben,die die Onkelz mit ihren dummgelaver(von wegen Onkelz sind Rechts usw)soweit nach oben gabracht hat.Danke ihr feigen Medien;-)))) LG Nicole
...die Onkelz wurden nur durch die bösen,bösen Medien ganz unverschuldet in eine SChublade gesteckt. Liedtexte, in denen gefordert wird, dass alle Türken aus Deutschland verschwinden sollen und dergleichen mehr wurden schlichtweg missverstanden, gell? Da drängt sich mir dann auch noch die Frage auf, wes Geistes Kind man sein muss, um Songs über Nekrophilie (man möge mir Rechtscreibfehler verzeihen) und f**** Engel gut zu finden? Verwunderte Grüße, Sabrina
-------------------------------------------------------------------------------- Landgericht Berlin Im Namen des Volkes Geschäftsnummer: 27.O.82/01 Verkündet am : 12. Juni 2001 Schmökel Justizhauptsekretärin In dem Rechtsstreit Böhse Onkelz - Kläger gegen taz - Beklagte (Im Original stehen die bürgerlichen Namen der vier "Böhsen Onkelz", die bürgerlichen Namen der gesetzlichen Vertreter der "taz", die Namen der Prozessbevollmächtigten und alle Anschriften.) -------------------------------------------------------------------------------- 2 hat die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin in 10589 Berlin (Charlottenburg), Tegeler Weg 17 - 21, auf die mündliche Verhandlung vom 12. Juni 2001 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Mauck, die Richterin am Landgericht Gollan und den Richter am Landgericht Thiel für R e c h t erkannt: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits je zu 1/4 zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe des bei- zutreibenden Kostenbetrages zuzüglich 10 % vorläufig voll- streckbar. Tatbestand Die Kläger erheben einen Unterlassungsanspruch im Hinblick auf die Behauptung der Beklagten, sie bildeten eine berüchtigte rechtsradikale Band. Die Kläger sind Mitglieder der Rockband "Böhse Onkelz". Sie gehörten Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre der sogenannten Punk-Bewegung an und gewannen damals mit Liedern wie "Bullenschwein", "Türken raus" und "Deutschland den Deutschen" eine breite Anhängerschaft insbesondere unter sogenannten "Skinheads" und in ähnlich rechtsgerichteten Kreisen. Mit Be- ginn der 90er Jahre distanzierten sich die Kläger in Presseinterviews von ihren früheren Liedern, der aktuellen Skinheadszene und rechtsradikalem Gedankengut und bemühten sich um Auftritte auf Konzerten "gegen Rechts". -------------------------------------------------------------------------------- 3 Dessen ungeachtet veröffentlichte die Beklagte am 23. Oktober 2000 auf Seite 23 der von ihr verlegten Zeitung "die tageszeitung" eine Theaterkritik, in der es abschließend hieß: "Zu allem Überfluss gibt es dann noch ein Lied der berüchtigten rechtsradikalen Band "Böhse Onkelz"." Die Kläger halten diese Qualifizierung ihrer Band in Anbetracht der Entwicklung, die sie genom- men hätten, für eine unwahre Tatsachenbehauptung, die einzig darauf abziele, sie herabzuset- zen. Sie hätten sich nicht zuletzt in ihrem aktuellen Lied "Ohne mich" eindeutig von rechtsradika- len Anhängern distanziert. Dort heiße es: "Und hier ein paar Worte An die - rechte - Adresse Leckt uns am Arsch Sonst gibt's auf die Fresse Ich hasse Euch Und Eure blinden Parolen Fickt Euch ins Knie Euch soll der Teufel holen Ihr seid dumm geboren genau wie ich Doch was ich lernte Lernt ihr nicht Ihr seid blind vor Hass Dumm wie Brot Ihr habt verschissen Eure Führer sind tot." Angesichts von etwa 500.000 verkauften Exemplaren ihres letzten Albums hätten sie es auch nicht nötig, einer rechtsradikalen Klientel zu hofieren. Die Kläger beantragen, die Beklagte unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu verurteilen, es zu unter- lassen, zu behaupten und/oder behaupten zu lassen, die Band "Böhse Onkelz" sei eine berüchtigte rechtsradikale Band. -------------------------------------------------------------------------------- 4 Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen. Sie hält die Bezeichnung der Kläger als eine berüchtigte rechtsradikale Band für eine zulässige Meinungsäußerung. Aus ihrer Sicht ist auch die in den aktuellen Liedern der Kläger zum Ausdruck kommende Welt- anschauung als rechtsradikal zu bezeichnen. Zwar seien darin keine klaren politischen Parolen zu finden; es sei aber - etwa in den Liedern "Meister der Lügen", "Gesetz der Straße" und "Hass" - stets von Entschlossenheit und Kampfeswillen der zu kurz Gekommenen gegen den Rest der Welt die Rede. Die Texte lägen damit auf einer Linie mit der populistischen Kritik rechtsradikaler Parteien wie der NPD. Eine solche Interpretation der Lieder verbiete sich auch nicht etwa deshalb, weil die Kläger sich in der jüngsten Vergangenheit öffentlich ausdrücklich von rechtsradikalen Tendenzen distanziert hätten. Sie hätten es bei ihren Stellungnahmen nämlich geschickt vermieden, ihre alten rechtsradi- kalen Fans zu verprellen. So hätten sie beispielsweise betont, kein Konzert "Rock gegen Rechts", sondern für "Opfer rechter Gewalt" zu geben. Sie sprächen sich auf Konzerten gegen Gewalt aus und spielten gleichzeitig den Gewalt verherrlichenden Titel "Kneipenterroristen". Ihr Verbot, das Lied "Türken raus" im Internet zu verbreiten, hätten sie den Fans gegenüber nicht etwa damit begründet, dass sie sich von dessen ausländerfeindlichen Inhalt heute distanzierten, sondern damit, dass durch die Veröffentlichung Verwertungsrechte von Plattenfirmen und Urheberrechte verletzt würden. Mit ihrer Einschätzung stehe sie auch nicht allein da. Die Kläger seien vielmehr durchaus berüch- tigt dafür, rechtsradikale Fans anzuziehen. So habe beispielsweise die Bundesregierung in ihrer -------------------------------------------------------------------------------- 5 Drucksache 14/2638 vom 3. Februar 2000 auf eine parlamentarische Anfrage hin sechs Konzerte der Kläger im Jahr 1998 genannt, bei denen es zu rechtsradikalen Straftaten gekommen sei und darauf hingewiesen, dass das Album "Der nette Mann" der Kläger wegen strafrechtsrelevanter Inhalte beschlagnahmt worden sei. Dieses Album sei schließlich von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften am 30. August 1986 indiziert worden, ebenso wie beispielsweise ein Livemitschnitt des Offenbacher Konzertes der Kläger vom 6. Mai 1989. Wegen des weiteren Vorbringens der Parteien wird auf den Inhalt ihrer wechselseitigen Schrift- sätze nebst Anlagen Bezug genommen. Entscheidungsgründe Die Klage ist unbegründet. Den Klägern steht gegenüber der Beklagten kein Anspruch darauf zu, in Bezug auf ihre Band nicht von einer berüchtigten rechtsradikalen Band zu sprechen. Ein solcher Anspruch ergibt sich nicht aus §§ 823 Abs. 1, Abs. 2, analog 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, weil die Kritik der Beklagten den Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG für sich in Anspruch nehmen kann. Die angegriffene Äußerung stellt keine unwahre Tatsachenbehauptung dar, als welche sie dem Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit von vornherein entzogen wäre. Als Tatsachenbehauptung gelten Aussagen, die einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zu- gänglich sind (BGH NJW 1997, 1148, 1149). Eine solche Prüfung ist hinsichtlich der Behauptung, die Kläger bildeten eine berüchtigte rechtsradikale Band, deshalb ausgeschlossen, weil die Aus- sage keinen konkreten Anknüpfungspunkt nennt, an dem die Rechtsradikalität festgemacht wer- -------------------------------------------------------------------------------- 6 den soll. Den Klägern wird beispielsweise nicht vorgeworfen, Mitglieder einer rechtsradikalen Partei zu sein. Vielmehr wird die Gruppe im nachfolgenden Text als Inbegriff rechtsradikaler Kul- tur bezeichnet. Wie weit dieser Begriff zu fassen ist, steht aber nicht objektiv fest, sondern lässt sich unterschiedlich definieren, je nachdem, welches Gewicht man einzelnen Charakteristika der Anhänger rechtsradikaler Thesen beimisst. Diese Einschätzung stellt eine Wertung dar. Die Aussage ist nicht etwa deshalb tatsächlich unwahr, weil es an jeglichem Anknüpfungspunkt fehlt, der sie rechtfertigen könnte. Diese in der Klageschrift vertretene Auffassung lässt sich zwar vordergründig damit begründen, dass sich die Kläger in den vergangenen Jahren wiederholt aus- drücklich von ihren früheren unstreitig rechtsradikalen Liedtexten distanziert haben, sei es in In- terviews, neuen Liedtexten oder durch die Teilnahme an Konzerten, auf denen Künstler sich mit den Opfern rechter Gewalt solidarisierten. Die Beklagte hat aber verschiedene Gesichtspunkte genannt, die es zumindest vertretbar erscheinen lassen, auch den gegenwärtigen Stil der Band als rechtsradikal zu bezeichnen. Aus ihrer Sicht offenbart sich die rechtsradikale Tendenz der Kläger nämlich bereits an dem Hang zur Gewalt, der auch in jüngeren Liedern zum Ausdruck komme und dem Gefühl, gegen den Rest der Welt ankämpfen zu müssen, das die neuen Lieder vermittelten, ohne ein klares politisches Ziel erkennen zu lassen. Eine solche Geisteshaltung ist aus der Sicht der Beklagten charakteristisch für rechtsradikale Gruppierungen. Diese Einschätzung entbehrt auch nicht etwa deshalb jeder Grundlage, weil eine solche Geistes- haltung ebenso in politisch links einzuordnenden Außenseitergruppen der Gesellschaft zu finden ist. Dass die Beklagte die Band der Kläger nämlich eher dem rechten Lager zuordnet, versteht sich vor dem Hintergrund der ursprünglichen Ausrichtung dieser Band von selbst. Der Einwand der Kläger, sie beschränkten sich darauf, Musik zu machen und verfolgten dabei überhaupt keine politischen Zielsetzungen, kann sie nicht davor bewahren, gleichwohl einem bestimmten gesell- schaftlichen Lager zugeordnet zu werden. Eine solche Einordnung ist nämlich nicht notwendig an parteipolitische Aktivitäten der Betroffenen geknüpft. -------------------------------------------------------------------------------- 7 Des weiteren hat die Beklagte Anhaltspunkte dafür genannt, dass die Kläger heute zwar die alten eindeutig ausländerfeindlichen Texte nicht mehr zu Gehör bringen und sich öffentlich von ihrer Vergangenheit distanzieren, gleichzeitig aber bemüht sind, auch die Fans aus dem rechtsradika- len Lager nicht von sich zu stoßen, und aus diesem Grunde beispielsweise einer Verbreitung von Liedern wie "Türken raus" unter Hinweis auf fremde Verwertungsrechte entgegentreten, anstatt den Inhalt dieser Lieder zur Begründung anzuführen. Der Einwand der Kläger, dass sie der von der Beklagten beispielhaft angeführten Verbreitung einer Instrumentalversion dieses Liedes nicht unter Hinweis auf den in diesem Fall gar nicht veröffentlichten Text hätten entgegentreten kön- nen, überzeugt nicht. Es liegt auf der Hand, dass auch die Instrumentalversion dieses Liedes eben in jenen Kreisen auf Interesse gestoßen sein wird, in denen der Liedtext ohnehin bekannt war und dass sich die Zuhörer diesen Text in Erinnerung riefen, wenn sie die Musik hörten. Unter diesen Umständen hätte es durchaus Sinn gemacht, den Fans deutlich zu erklären, dass man mit dem Lied nichts mehr zu tun haben wolle. Es kann der Beklagten auch nicht deshalb verwehrt werden, aus dem vorgenannten Fall die Schlussfolgerung zu ziehen, dass die Kläger noch Rücksicht auf ihre rechtsradikale Fangemeinde nähmen, weil sich die Kläger bei anderer Gele- genheit ausdrücklich von früheren Liedtexten und der von ihnen als "Nazi-Pack" beschimpften Anhängerschaft distanziert haben. Schließlich macht es die Beklagte den Klägern gerade zum Vorwurf, dass sie es an einer solch deutlichen Distanzierung gegenüber den rechtsradikalen Fans selbst fehlen ließen. Da es unter diesen Gesichtspunkten nachvollziehbar ist, die Kontinuität der Band ungeachtet ihrer Abkehr von den Liedern ihrer Anfangsjahre als gewahrt anzusehen, kann die Beklagte auch behaupten, dass die Band für ihre rechtsradikale Einstellung auch heute noch berüchtigt sei, das heißt berechtigterweise einen entsprechenden Ruf genieße. -------------------------------------------------------------------------------- 8 Diese (ab-)wertende Einschätzung ist der Beklagten auch nicht deshalb zu untersagen, weil das durch Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG geschützte Ansehen der Kläger dadurch ungerechtfertigt beeinträchtigt würde. Der Persönlichkeitsrechtsschutz der Kläger würde der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Meinungsäußerungsfreiheit der Beklagten nur eine Schranke setzen, wenn sich deren Äußerung in einer Schmähung der Kläger erschöpfen würde. Den Charakter einer Schmä- hung nimmt eine Äußerung dann an, wenn in ihr nicht eine sachliche Auseinandersetzung, son- dern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht (BGH NJW 1987, 1398). Daran fehlt es im vorliegenden Fall deshalb, weil die Charakterisierung der Band im Rahmen einer Theater- kritik dazu diente, die Theateraufführung zu beschreiben und keine davon losgelöste Ausfälligkeit gegen die Kläger darstellte. Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 Abs. 1 ZPO, die Entscheidung über die vorläufige Voll- streckbarkeit ergeht gemäß § 709 Satz 1 ZPO.
owt
die onkelz waren def. rechts gewesen, wer die alten lieder von ihnen kennt, weis das auch und abstreiten kann es auch keiner. sie haben sich aber nach und nach von diesem distanziert und die genau diese späteren songs von ihnen finde ich richtig gut. mag jeder glauben was er will, ob sie wirklich nicht mehr rechts sind oder nicht...es ist und bleibt einfach geschmackssache... lg sylvie
...eine geschmacklose Sache? (bezugnehmend auf mein voriges Posting)...
dürfen wir Bands (die über einen Zeitraum von über 20 Jahren agieren) zugestehen daß sie dazulernen. Meines Wissens distanzieren sich die Onkels von ihren "Jugendsünden" und spielen die rechten "Klassiker" auch nicht mehr, also was solls. Besser wäre es natürlich gewesen sich innerhalb des Wandels wieder neu zu erfinden (Bandumbenennung z.B.), hammse aber nischt und somit müssen sie mit dem Fanta-Manko leben "rechts" zu sein ! Grüßle
was soll hier geschmacklos sein? hast du eigentlich ne ahnung, was du hier schreibst?? lg sylvie
Band umbenennen wollten sie nicht.Sie wollte einfach ihre Eier in der Hose behalten und zu dem stehen was sie bisher gemacht haben.Zu jedem Leben gehören auch Fehler und das war auch bei den Onkelz so.Wenn sie so Sch...wären,dann frage ich mich,warum sie soweit ohne zutun der Medeien und so weiter,gekommen sind.Bestimmt nicht weil sie Rechts sind.AUch auf Konzerten wurden Rechte Fans rausgeschmissen oder erst garnicht reingelasen,eben weil sie sich ganz klar von der Rechten Szene distanziert haben.Nur leider haben manche Knallköppe das noch nicht kapiert.Ich mag die ersten Alben von denen auch absolut nicht,aber die gehören eben zu ihrem Lauf dazu.Es ist mir SCHEISSEGAL was andere über die Onkelz selbst oder deren Lieder und Texe denken.Und übrigens"Nur die besten sterben jung"haben sie selbst für ihren damals ermodeten Freund Trimmy geschrieben.Und ich weiss auch nicht was an diesem Text blöd ist.Man muss manchmal auch ein wenig denken können um die Texte so zu kapieren,wie sie gemeint sind und das kann wohl nur ein echter Onkelzfan.Onkelzgegner verstehen natürlich immer nur das was am besten zu ihrer Meinung gegenüber den Onkelz passt.Schon klar,aber wirklich auseinandergesetzt hat sich mit dieser Band wohl kaum einer.Und deshalb denke ich,sollte man doch besser seine Backen halten,wenn man von bestimmten Dingen nicht wirklich nen Plan hat.So,das war mein letztes Post dazu,weil ich weiss,das es im Endeffekt keinen Sinn macht weiterzuposten und ausserdem soll doch jeder denken was er will:-) LG und euch noch einen schönen Tag Nicole die gleich ne Onkelz-CD in den Player schiebt(auch wenn die Kinder mithören,OWEIJA:-0)Sachen gibts
zurück!!! sorry!!! hab' mich verlesen, tut mir leid ich nehm' alles zurück *rotwerd* lg sylvie
Aber solche Liedtexte sind mir eben nicht scheißegal (um mit Deinen Woten zu sprechen) und ich halte sicher nicht die Backen, weil ich keine Ahnung habe! Was gibt es an so einem Text zu mißverstehen? --------------------------------------- Ich will nicht deine Liebe, nein mein schönes Kind Du weißt, wovon ich rede - Werde meine Königin Ich denke immer nur das eine, wenn wir zusammen sind Refrain: Das erste Blut, dein erstes Blut Ich kann nicht länger warten, schenk mir dein erstes Blut Nur eine Nacht in meinen Armen, eine Nacht wir zwei allein Das Ende deiner Unschuld, nichts wird wie früher sein Tag und Nacht, tagein, tagaus Ein sinnliches Vergnügen ---------------------------------------
und genau das wurde hier doch schon zig mal geschrieben oder? die sie distanzieren sich AUCH auf der bühne von ihren alten songs...also soch die backen *g* lg sylvie
Du tust mir einfach nur leid.Du hast wie man sieht nix kapiert.Kennst du auch die letzten Alben?Ach,ist ja auch egela.Mir wurscht was du denkst.Ich stehe zu den Onkelz,egal was fürher war.Was früher war ist eben nichts jetzt.Und ich habe früher auh Scheisse gebaut und hoffe das diesen Mist den ich gemacht habe,meine Kinder nicht machen werden.Wäre schon krass wenn mir das jetzt jemand orhalten würde,weil ich mich doch ganz schön geändert habe.So,das wars von mir.Schönen Tag euch allen noch.Gehe wieder rüber. LG Nicole
Dann wäre die Konsequenz eben diese alten Lieder nicht mehr zum Verkauf anzubieten, oder? Ach ja, Geld stinkt nicht.
es ist sinnlos mit dir zu reden, weil du aus irgendeinem grund mit leuten probleme hast, die nicht genauso sind wie du. ich frag' mich grad, wen du die texte so genau kennst, ob du das vielleicht nicht auch heimlich hörst??
Das habe ich mich auch schon gefragt.Woher kennt sie die Texte so genau?Wohl ein heimlicher Fan*schmeissmichwechvorlachen*:-)))))) LG
MAn muß sie nur kopieren! Ja warum stehen die denn da noch? Weil die Gruppe sich distanziert hat?
Antwort, siehe Posting von gerade eben! :))) Warum stehen gleich nochmal alle Liedtexte auf der Onkelzseite???