Terkey235
Hallo an alle, bin gerade in der Zwickmühle und könnte Entscheidungshilfe vertragen. Wir wohnen zur Miete in einem Haus und haben uns bis vor einiger Zeit mit einer alten und ständig defekten Heizung rumgeschlagen. Inzwischen ist sie ausgewechselt, aber vor zwei Jahren fiel sie ständig aus. Schließlich ist sie an einem Tag dreimal so ausgelaufen, dass der Keller unter Wasser stand, zweimal davon nachts. Ich habe damals Firma erreicht, die den Notdienst übernommen hätte. Nur ein Handwerker war bereit. Er hat eine hohe Rechnung gestellt, die der Vermieter nicht gezahlt hat. Der Vermieter sprach von Wucher und Erpressung. Ein Teilbetrag wurde aber überwiesen und wir haben nichts mehr vom Handwerker gehört. Keine Mahnungen, nichts. Bis jetzt. Er hat eine Firma eingeschaltet und will nun - nach einem Hin und Her - gegen mich klagen. Erst hat er es über den Vermieter versucht, nun über mich. Vermieter weigert sich natürlich. Es geht eine vierstellige Summe. Der Stundensatz wurde mir vorher nicht genannt. Ich war heilfroh, dass nachts jemand ausgerückt ist. Hier schwamm alles über mehrere Räume, ich war allein mit den Jungs. Ein Freund hat geholfen; er ist auch Zeuge. Ich habe mich schon beim Anwalt beraten lassen. Ich muss die Rechnung zahlen, weil meine Unterschrift auf der Rechnung steht. Allerdings kann ich mir das Geld (nach Ankündigung) vom Vermieter durch Einbehalt der nächsten Mieten wiederholen. Mein Vermieter tobt jetzt schon. Damals wie heute musste ich mich ganz schön schikanieren lassen. Auch jetzt wird er sofort "unsachlich"...und sieht nicht ein, da irgendwie tätig zu werden. Wenn wir quasi hinter seinem Rücken den Handwerker bezahlen und die Miete einbehalten, ist das Verhältnis nachhaltig gestört und er wird alles dafür tun, dass es uns hier Probleme bekommen. Bislang hatte ich eine gute, diplomatische Art, mit ihm umzugehen. Es stehen hier aber diverse Dinge an, die er torpedieren wird. Interessant vielleicht auch zu wissen, dass wir nach Einbau der dann total defekten Heizung eine fette Mieterhöhung bekommen haben - zu unrecht, wie ich inzwischen weiß. Ich suche schon länger nach einer neuen Bleibe, finde aber nichts, das halbwegs bezahlbar ist und für uns passt. Die Mietpreise sind hier in den letzten zwei Jahren sehr gestiegen und wir müssten ein paar hundert Euro drauflegen, obwohl wir uns räumlich verschlechtern würden. Einfach auszuziehen ist also keine so einfache Option. Was würdet ihr tun? Die vierstellige Summe bezahlen und nicht vom Vermieter wiederholen, damit ihr in Ruhe leben könnt? Geld wiederholen und mit Schikanen und Ärger leben? Ich bin im Mieterverein und würde dort gratis Rechtsberatung bekommen (leider nicht für die andere Sache), falls der Vermieter uns verklagt. Rechtsstreit mit dem Handwerker wegen der überhöhten Rechnung mitmachen und womöglich auf den Kosten sitzenbleiben? Für eure Einschätzung wäre ich euch dankbar! LG terkey
1) mitgleid im mieterverein werden. die übernehmen alles weitere. 2) so ein quatsch. durch einschaltung des notdienstes obist du deiner schadenminderungspflicht nachgekommen, dh hättest du den notdienst nicht angerufen udn das wasser wäre ewig gestanden, könnte der vermieter die argumentation andersrum aufziehen und dich bei schäden wg wasser haftbar machen. laß dich von dem nciht einschüchtern. klar hast du die rechnung unterschrieben, aber - und das wissen auch handwerker - ist der eigentümer derjenige dem das "ding" gehört um das er sich gerade kümmert. oft ist in mietverträgen ja ne regelung getroffen, das kleistbeträge bis zu einer höhe von... (bei uns warens mal 150 EUR p.a.) vom mieter übernommen werden müsse, alles was darüber geht, ist vermieter sache. das ist recht individuell geregelt., les einfach mal nach. das dem handwerker egal ist woher er sein geld bekommt, ist ja verständlich. du hast ihn beauftragt, aber eben nur um den schaden möglichst gering zu halten. nochmal mein rat: mieterverein. mein mann hatte zu studiumszeiten ein rentnerehepaar als vermieter, die hatten absolu einen an der klatsche. die vermietete wohnung (WG) war ihre einzige immobilie, geldanlage, sie owhnten im eigenheim, es war also nie geplant dass sie darin wohnen. ALLES wollten sie auf die mietergemeinschaft abwälzen, um nix wollten sie sich kümmern, mein schwiegervater hat an kleinreperaturen einiges selbst gemacht, nur damit da kein böses blut aufkommt. irre. besitz verpflichtet allerdings. in der mietdauer meines mannes (3 jahre glaub ich) waren sie insgesamt 3x vor gericht, 2x wg nebenkosten und dann am ende nochmal wg kautionseinbehalten... jedesmal fiel die entscheidung zugunsten der mietergemeinschaft aus, zwangsenteignung ist ja leider nicht vorgesehen... lach. gute nerven, nicht zermürben lassen, vorteil mieterbund: wenn dich wieder jemand anruft zu der sache, auf deinen rechtlichen beistand verweisen, soll bitte mit den juristen dort geklärt werden.
Ich wäre da vorsichtig. Wir hatten auch mal sowas ähnliches... Du hättest zuerst nach dem preis fragen müssen und dann mit dem Vermieter abklären müssen ob er den Notdienst haben will und zahlt. In dem Fall hätte auch nur das Nötigste gemacht werden dürfen. Wasserzufluss abdrehen..mehr nicht. Wenn die Rechnung überhöht war dann hättest du nicht unterschreiben dürfen. Damit hast du zugestimmt. Wenn dein vermieter einen guten Rechtsanwalt hat, dann bleibst du sowieso auf den kosten sitzen. Lg reni
Also als erstes kann der Handwerker am wenigsten dafür...er wurde gerufen, er hat seinen Job gemacht....nach zwei Jahren (!!!!!) mit dem Argument der überhöhten Rechnung zu kommen find ich dem Handwerker gegenüber unfair. Ich würde die Sache über den Vermieter abwickeln, sprich: die Rechnung zahlen, damit Du mit dem Handwerker fertig bist und den Rest würde ich über einen Anwalt regeln lassen....mit entsprechenden Schreiben, das die Miete wegen diesem und jenem gekürzt wurde usw. Das Geld würde ich ganz sicher nicht verschenken.... So würde ich es machen...
Du arme Sau, sowas kenne ich auch... Jep...Probleme mit der Heizung hatte ich ganz vergessen...;-), aber egal - zu Deinem Problem. Ich würde hoffen, dass Reni NICHT recht hat und würde den Kampf mit dem Vermieter eingehen. Natürlich auf möglichst friedliche Weise (man muss sein Toben ja nicht mit "Gegentoberei" beantworten...), aber wenn es um einen 4-stelligen Betrag geht, dann wäre mir der Preis zu hoch, um meinen Frieden zu haben. ODER Du versuchst ein Gespräch mit dem Vermieter zu führen und bietest ihm an, dass Du einen TEIL der Kosten übernimmst. Irgendetwas hätte er, wenn Du ihn damals erreicht hättest, ja auch zahlen müssen. Und die Differenz, die angeblich diesen Wucher darstellt, könntest Du ja übernehmen. Der Löwenanteil dürfte ihm dennoch bleiben, meinst Du nicht? Somit müsste ihm aber dann eigentlich (naja..., so wie Du ihn beschreibst, vielleicht auch nicht...) der Wind aus Segeln genommen sein mit seinem Wucher-Argument. Naja...., war nur eine Idee. Ob Du nun damals jemanden hättest kommen lassen dürfen, kann ich Dir leider nicht sagen. Ich wäre ntürlich auch froh gewesen, wäre jemand gekommen. Gab es denn einen Notdienst (bei uns hängt so eine Nummer im Hausflur aus), die du hättest verständigen dürfen? Sollte ein Vermieter nicht im eigenen Interesse einen solchen Notdienst beauftragen bzw. sich für eine Firma entscheiden, die dann angerufen werden darf? Fragen über Fragen.......... Wenn es um weniger Geld ginge, würde ich vielleicht in die Tasche greifen. Gerade, weil es nicht leicht ist, eine Mietwohnung zu finden. Das ist bei uns nicht anders! Dadurch bin ich erst auf den Gedanken Hausbau/Kauf gekommen. Eben weil es einfach unmöglich ist, bezahlbare UND vernünftige Wohnungen zu finden. Aber...vielleicht bringt es ja wirklich der Kompromiss. Viel Glück!!! Starke Nerven!!!
Hallo, ich gehe mal davon aus, dass Du nicht die Rechnung, sondern einen Auftrag unterschrieben hast, oder? Dann hast Du bzw. der Vermieter ja mit dem Hinweis auf die vermeintlich zu hohe Rechnung nur einen Teil bezahlt, wonach danach erstmal Ruhe war, oder kam da noch etwas? Also, auf die Ferne ist die rechtliche Situation nicht zu beurteilen, aber so einfach wie Euer RA sagt, ihr müsstet zahlen, erscheint es m. E. nicht. Zunächst mal scheint ja noch nicht einmal klar zu sein, wer der Schuldner tatsächlich ist. Wenn ihr das sein solltet, ist auch nicht klar, ob der Betrag nicht Wucher ist, was bei einem vierstelligen Betrag durchaus sein KÖNNTE. Wenn Du Rechtschutz für die Angelegenheit hast, würde ich die Sache auf jeden Fall "aussitzen", aber den Anwalt wechseln. Denn wenn der schon so eine eindeutige Meinung hat, dann wird er sich wohl nicht große Mühe geben, Argumente für Euch zu finden. Ein Gerichtsstreit kann sich schon deshalb lohnen, weil es meistens in solchen Fällen auf einen Vergleich hinausläuft. Und dadurch kann sich die Summe etwas reduzieren, selbst wenn die Rechnung an Euch berechtigt sein sollte. Ob Du danach etwas vom Vermieter zurückholst (falls Du zur Zahlung verurteilt werden solltest) kannst Du dann immer noch entscheiden. Bis dahin ist etliche Zeit vergangen und vielleicht hast Du in der Zwischenzeit bereits eine andere Bleibe gefunden und es fällt Dir leichter, den Vermieter in Anspruch zu nehmen) Viel Erfolg und viele Grüße Chrissie
Hast Du damals den Vermieter nicht erreicht? Ich muss sagen, dass ich ohne OK des Vermieters nichts bzw. nur eindeutig Notfallmaessiges gemacht hätte. Die von Dir unterschriebene 'Rechnung' wird die Bestätigung gewesen sein, was bzw. wie lange gearbeitet wurde - da steht nie ein Stundensatz drauf. Die Frage ist, ob die Arbeit wirklich unangemessen teuer war. Und was Euch zuzumuten gewesen wäre, wenn der Vermieter nicht zu erreichen war. Schwierig...
Danke schon mal für eure Antworten. Zur Erklärung: Der Keller war am Nachmittag dieses Tages schon mal vollgelaufen. Da ließ sich nicht einfach das Wasser abstellen, es lief trotzdem weiter. Alles musste ausgepumpt werden. Ich kam erst nach Stunden nach Hause konnte da also schon sehen, was passiert, wenn der Fehler nicht behoben wird. Für den Nachmittags-Einsatz hat der Vermieter "seine" Firma geschickt. Die beiden weiteren Vorfälle waren in der Nacht. Natürlich habe ich erst beim Vermieter auf den AB gesprochen, aber um die Zeit ist natürlich niemand mehr dort. Danach habe ich die Firma vom Nachmittag angerufen, die nicht erreichbar war. Kaum eine Firma war überhaupt erreichbar. Der Rest macht Notdienste nur für Stammkunden. Hier schwamm alles und wurde nass. Es ist viel kaputt gegangen. Wir reden hier nicht von ein paar Zentimeter. Das Wasser stand schon im nächsten Räume, ich kam nicht hinterher mit Eimern und hätte definitiv nicht bis zum nächsten Morgen warten können. Im Mieterverein bin ich seit Jahren und war schon dort, damals und heute. Die können mich nicht gegen den Handwerker vertreten, nur ggf. gegen den Vermieter. Der Handwerker hat den Auftrag erst geschrieben, als die Arbeit getan war. Selbstverständlich haben wir schon damals gegen die überhöhte Rechnung protestiert. Der Vermieter hatte sich bereiterklärt, die Rechnung zu übernehmen, dann aber die Höhe abgelehnt. Der Handwerker wusste schon vor zwei Jahren, dass alle Parteien den Betrag ablehnen und hat nach Erhalt der Teilzahlung nicht mal eine Mahnung geschickt. ER ist jetzt derjenige, der nach zwei Jahren wieder fordert. Der Stundensatz ist übrigens das Fünffache des ortsüblichen Preises. Meinetwegen soll er das haben. Ich habe aber laut Anwalt (und auch laut Mieterverein) korrekt gehandelt, weil ich die Mietsache schützen musste. Die Wände waren schon so anschließend hinüber, das hätte keinen Aufschub geduldet. Meine Idee war auch ein Kompromiss, nämlich dass der Vermieter und ich uns die Rechnung teilen. Will er bislang nicht. Übrigens war dem Vermieter schon lange bekannt, dass die Heizung einfach auf ist. In den Wochen davor war alle paar Tage jemanden hier, der das Flickwerk erledigt hat. Schon in den sieben Jahren, in denen die Vormieter hier wohnten, war die Heizung oft defekt. Der Vermieter wollte nur um keinen Preis eine neue einbauen und hat lieber eine Handwerkerrechnung nach der anderen bezahlt - nur diese eben nicht :) LG und danke, terkey
Ein Kompromiss klingt gut...., wobei ich überlege, ob Ihr nicht gemeinsam(!) gegen den Handwerker vorgehen solltet/könntet(?). DARF dieser überhaupt nach so langer Zeit noch Restforderungen stellen. DARF/DURFTE er überhaupt diesen offensichtlichen Wucher verlangen??? Mit Verjährung ist da wohl nichts, frage ich mich gerade als völlig Unwissende und Unerfahrene auf diesem Gebiet. Aber DAS wäre doch erstmal zu klären, bevor sich Mieter und Vermieter die Köpfe einrennen;-) Vielleicht solltet Ihr zusammen dem Handwerker den "Kopf einrennen" ("waschen" würde ja genügen).... Ansonsten sollte auch der Vermieter Deine Situation in dieser Nacht verstehen. Schließlich ging es auch um den Erhalt SEINES Hauses... Das Nichtstun würde ich da erstrecht verurteilen....
Ja, es gibt eine Verjährungsfrist für die Restforderung - zwei Jahre :) Und die laufen jetzt ab. Nachtigal ick hör dir trapsen... Er ist nicht in der Innung/IHK und darf somit nehmen, was er will. Aber es stimmt, der Sachverhalt des Wuchers müsste dann festgestellt werden. Habe keine Rechtsschutz (ist bei zwei Selbständigen wie uns ziemlich teuer, wir denken aber darüber nach) und schrecke etwas davor, auf noch höheren Kosten sitzen zu bleiben.
Hallo, Verbraucherberatung wäre noch eine Option! Gruß minimaxi
Der Vermieter hat einen Teilbetrag gezahlt und findet den Rest überhöht? Du hast in einer Notsituation den Handwerker gerufen, der wusste, dass du die Interessen des Vermieters wahrnimmst? Ich würde nicht zahlen, denn wenn sich herausstellt, dass die Rechnung tatsächlich überhöht ist, bleibst du auf den Kosten sitzen. Ich denke auch nicht, dass der Handwerker sich das Geld von dir holen wird, schließlich hast du nicht in eigenem Namen gehandelt. Google mal nach Geschäftsführung ohne Auftrag. Er probiert es eben. Übrigens unterbricht eine Teilzahlung die Verjährung. Evtl. wäre diese Reparaturgeschichte auch ein Fall für die Gebäudeversicherung gewesen.
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