Mitglied inaktiv
Mein Mann und ich haben mal darüber nachgedacht, wie es ist, wenn wir mal nicht mehr sind. Kann ja immer mal was passieren, das wir aufeinmal durch Unfall wie auch immer nicht mehr da sind. Was passiert dann z.B. mit unseren Kindern? Da sie beidseits Oma und Opa zum Glück noch haben, würde es sicher Probleme geben, da sie (Großeltern) sich nur schwer einigen könnten. Gut, groß Vermögen oder so haben wir nicht, was mit unserem Hab&Gut passiert, das ist uns "egal", aber wie sollte man das mit den Kids regeln? Oder übernimmt das ganze dann das Jugendamt? Habt ihr über sowas mal nachgedacht? Habt ihr schon ein Testament gemacht? LG caju
ich habe schon vor etwa 10 jahren mein erstes testament gemacht, im laufe der zeit auch geändert.
allerdings steht in diesem nur drin, was im Falle meines Ablebens mit meinen Kindern geschieht. Da diese nicht von meinem jetztigen Mann sind und sie und ich wollten das sie bei ihm bleiben dürfen. Wir haben das über einen Notar gemacht. Das ist aber schon paar Jahre her....denn meine Kids sind jetzt 20 und 13 und können sehr wohl selber entscheiden was sie wollen.
Hallo, wir haben im März endlich ein Testament gemacht, da wir aber auch Besitz haben und wir es geregelt haben wollten. Aber hauptsächlich haben wir eine Vormundschaftsregelung für unsere Tochter (3,5 J.) gemacht. Wir werden in 2 Monaten für immer (hoffentlich :-)) ins Ausland ziehen und da hatten wir uns halt Gedanken gemacht, was ist wenn was passiert. Wir wollten verhindern, dass sie erst mal in ein Heim kommt bis es hier in Deutschland geregelt ist. Da wir nur noch ein Großelternpaar haben, die beide Mitte 70 sind und ich zwar eine Schwester haben, deren Kinder die Paten sind (20 u. 22), und wir nicht wollen, dass unsere Tochter dort aufgenommen wird, haben wir meine beste Freundin (Sohn ist 4,5J) als Vormund eingesetzt und meinen Schwager als Testamentvollstrecker und als denjenigen, der über die Erziehung und dem finanziellen Teil ein Auge drauf hat. Wir haben für sie eine Risikolebensversicherung in höherer Summe angelegt, welches dann im Falle unseres Ablebens für den Lebensunterhalt, Schule, Ausbildung, Führerschein ect. da sein soll. Ich fühle mich jetzt sehr gut mit dieser Regelung - unser Notar hat das Ganze hieb-u. stichfest niedergeschrieben - ABER - ich hoffe, wir brauchen das nie !!!!! Lg. Carmen
Ich würde NICHT wollen, dass meine Kinder zu meinen Eltern kämen! Und würde auch NICHT wollen, dass sie in die Türkei zu meinen Schwiegereltern kämen. Nicht wegen meiner Schwiegereltern, die sehr sehr liebe Menschen sind, sondern weil ich nicht möchte, dass sie in der Türkei aufwachsen. Nun gäbe es für mich HIER nur eine Familie (die Familie von meinem Ex-Freund und seiner Frau + Kindern), bei denen ich meine Kinder gut aufgehoben wüßte. Wir haben seit unserer Trennung ständigen und guten Kontakt und ich finde, sie ziehen ihre Kinder sehr leibevoll auf. Ich trau mich aber nicht, sie um eine solche Regelung zu bitten, weil ich nicht weiß, wie so etwas finanziell geregelt wäre. Sie hätten gar nicht den Wohnraum für zwei weitere Kinder und würden auch finanziell vermutlich an ihre Grenzen stoßen. Wie sieht es also aus, wenn ein Paar eine Vormundschaft für zwei Kinder übernehmen würde? Gäbe es finanzielle Hilfen? Mir bereitet das alles schon seit Ewigkeiten Kopfschmerzen, aber um eine Regelung zu erstellen, müßte ich zunächst mal wissen, WIE ich es regeln kann..... @SelinaMama Was beinhaltet diese Vormundschaftsregelung???
Ich habe keine Eltern mehr und die Eltern meines Mannes wohnen woanders und wären auch gesundheitlich gar nicht in der Lage . Nur, wird ja nun unser Sohn nächsten Monat 18 Jahre. Würde er dann die Vormundschaft für seine Schwester bekommen? anja
....ja, es ist prinzipiell möglich, dass er Vormund wird.
Habe am eigenen Leib erfahren müssen, was es heißt, wenn nahe Angehörige kein Testament machen oder das schriftliche Testament nicht eindeutig ist oder interpretierbar ist. Da nützen dann nicht immer die mündlichen Aussagen, die selbst vor Zeugen zusätzlich gemacht wurden (man sagt ja i.d.R. nur: "dieses und jenes soll diese oder jene Person bekommen und nicht "dieses oder jenes soll diese oder jene Person NICHT bekommen"). Wir haben beide ein Testament und diese auch bereits mal geändert.
Sobald man Kinder hat, sollte man es tun. Wir haben alles geregelt. Vor allem weil wir auf unserer Generationsebene wenig Verwandte haben und ich nicht will, dass mein noch minderjähriges Kind dort zu jemandem käme, wenn uns beiden Eltern etwas passieren würde. Meine beste Freundin nähme dann mein Kind (eine bessere gibt es nicht) und wäre gleichzeitig Testamentsvollstreckerin und hätte den Daumen auf den hinterlassenen Euronen, solange das Kind noch minderjährig ist. Optimal in unserm Fall also. Dann habe ich, weil nach unserm Tod schon ein bisschen was übrig wäre, für den Extremfall, den ich gar nicht aussprechen will, ganz bestimmte liebe Freunde, eine arme Verwandte und eine Wohlfahrteinrichtung bedacht. Wenn man "Vermögen" hat, sollte man auch ohne Kinder ein Testament machen, wenn man nicht will, dass es auf bestimmte Verwandte zurückfällt, das Vermögen. Da kanns die unmöglichsten Konstellationen geben, die man vorher nicht für möglich hält. ich muss ehrlich sagen, wenn man Verwandte hat, die zu Lebzeiten nix von einem wollen, sollen sie auch danach nichts kriegen; dann hat man wieder welche, die man gezielt bedenken möchte :-) - das kann man mit einem Testament alles herrlich steuern. Mein Göga ist noch pingeliger: Er meinte letzthin, dass er bestimmen will, dass das Kind z.B. die Immobilie nicht versilbern darf. Ich sagte, dass wir ihm schon selbst überlassen sollten, was er mit seinem Erbe macht. Und wenn er es auf den Kopf haut, ist es sein Problem bzw. haben wir was mit der Erziehung falsch gemacht.
...ach so, Caju, weil Du gezielt wegen Vormundschaft fragst. Soweit ich mich erinnere, hat meine "Testamentsvollstreckerin" seinerzeit beim Abfassen des T. gesagt, dass das Jugendamt immer prüft, wer das Kind bekommt, also auch mit Testament. Zum Beispiel ob der im T. eingesetzte Vormund passt, z.B. nicht zu alt ist oder etwa grade aus dem Knast kommt oder so. Also wenn ein Onkel mit 65 als Erzieher für das vielleicht 5-j. Kind bestimmt wird, kann es u.U. Probleme geben. Soweit ich weiss. Müsste ich mich später mal erkundigen. Kannst mich gerne "anpinnen" und Deine konkreten Fragen durchgeben; ich kann das gleich heute abend gerne mit einer Fachfrau klären und Dir zurückschreiben.
Danke für eure Antworten, ich sehe, es wird allerhöchste Zeit, eines zu machen. Wo geh ich den dahin, zum Rechtsanwalt? Sollte ich es vorher verfassen, oder macht das der Herr vom Fach mit uns? Was kostet sowas? LG
ja, das stimmt: das Vormundschaftsgericht prüft in jedem Fall, ob die Einsetzung des Vormunds positiv für das Kind ist. Sie richten sich aber so weit es möglich ist nach den Wünschen der Eltern. Meine Schwiegereltern, die sich natürlich darum reissen würden, kommen beide als Vormund im Falle unseres Todes gar nicht in Betracht: sie sind beide chronisch krank und meine SM auch noch behindert. Die Leute dürfen nicht nur ein bestimmtes Alter nicht überschreiten, sondern müssen auch körperlich und geistig gesund sein. So soll nach menschlichem Ermessen verhindert werden, dass Kinder kurz nach dem Tode der Eltern auch noch den Vormund wieder verlieren.
Caju, also ich hab meins komplett handschriftlich gemacht und teilweise geschrieben, wie mir der Schnabel gewachsen ist plus der unbedingt wichtigen Punkte (die mir grade nicht geläufig sind). (Göga hat dann mit unterschrieben; es ist ein gemeinsames Testament). Und die Kopie hab ich bei meiner Testamenstvollstreckerin hinterlegt. Damit es später nicht Ungereimtheiten gibt. Es sind wohl schon mehr Testamente verschwunden auf der Welt als Väter nach der Kindsgeburt ;-) Ich erkundige mich heute abend ganz genau und melde mich dann wieder, u.a. wegen Kosten.
Ja, Marta, so hab ich es auch in Erinnerung. Für die andern: Also ganz genau überlegen, wen man als Vormund will und v.a. den dann auch fragen. Es ist auch nicht schlecht, wenn das Kind mit zunehmendem Alter selbst auch weiss, was Sache ist und sogar mitreden kann. In großen netten Familien mit vielen möglichen Vormündern ist das alles ja nicht so prekär. Aber wenn man kaum Geschwister oder zu alte oder gar keine Großeltern hat, muss man was tun!
Ok, danke, das du dich für mich schlau machst. Schreib mir dann bitte per PN. Bin die nächsten Tage wohl nicht anwesend, heut gehn wir feiern, morgen ausruhen und Samstag Fantreffen!!! Also, bis denne...
alles klar :-)
oh...geht das vielleicht auch nicht per pn? ich wüsste auch zu gerne, wieviel so etwas kosten würde. uuund: wenn man keinen vormund einsetzt, sucht das jugendamt (oder sozialamt) dann unter den näheren verwandten nach einem oder kommt das kind dann automatisch ins heim?? liebe (und nachdenkliche) grüße *käthe*
Die Kosten, wenn du es beim Notar aufsetzen lässt, sind nicht hoch - jedenfalls dann nicht, wenn du keine anderen Verfügungen im Testament triffst neben der vormundschaftlichen Regelung für euren Todesfall. Ich werde aber hier keine konkreten Gebühren nennen. Wenn ihr noch andere, vermögensrechtliche Dinge regeln wollt, ist die Gebühr sowohl beim Notar als auch beim Nachlassgericht, wo das Testament sinnvollerweise hinterlegt werden sollte, vom Wert abhängig. Wer aber schon mal Erbstreitigkeiten erlebt hat, weiß, dass ein notarielles Testament in jedem Fall sein Geld wert ist...
Wie ist es in meinem Fall (siehe oben), wenn das mögliche Paar, das für die Vormundschaft in Frage käme, zwar das richtige Alter besitzt und auch sonst alle Voraussetzungen erfüllt, aber im Falle zweier weiterer Kinder eventuell finanzielle Probleme hätte....? Sie leben selbstverständlich ohne staatliche Hilfen und haben beide "vernünftige" Berufe, aber mit 2 Kindern lebt es sich natürlich (finanziell) ganz anders als mit 4 Kindern! Im Optimalfall können die (verstorbenen) Eltern das entsprechende Vermögen "mitliefern", aber wenn das NICHT der Fall ist, wird dann ein solches Paar finanziell unterstützt???
meine Oma hat uns ja nach dem Tod unserer Mama bei sich aufgenommen. Sie bekam dafür die Waisenrente und das Kindergeld . Vielleicht wäre es ja aber möglich Wohngeld/Lastenzuschuss oder ähnliches zu beantragen. anja
Es waren keinerlei finanziellen Hinterlassenschaften da, nichtmal eine Lebensversicherung . Meine Großeltern waren damals schon Rentner. anja
Danke dir:-) Es sind zwar schon ein wenig mehr als "gar keine" Hinterlassenschaften da, aber das würde natürlich nicht reichen, um zwei weitere Kinder großzuziehen... Hm... Ich sollte mich tatsächlich langsam genauer erkundigen. Bisher hab ich immer nur verdrängt....
...heut abend versuch ich sie beantworten zu lassen. bis später.
hm, das weiß ich nicht.
Ob in dem Fall das Vormundschaftsgericht es z.B. so regelt, dass aus dem Nachlaß der Unterhalt der Kinder gesichert werden muss - das könnte dann ein gerichtlich eingesetzter Testamentsvollstrecker machen.
Ich weiß nicht, ob der Staat sich da in der Pflicht sieht, die Kinder zu unterstützen! OBWOHL so eine Unterbringung ja wesentlich günstiger wäre als eine Heimunterbringung! Aber mit Logik etc. muss man ja niemandem kommen...
Aber in HH ist es ja z.B. auch so, dass alle Heime abgeschafft wurden. Ich weiß nicht, was mit hinterbliebenen Kindern passiert, die keine entsprechende Verwandtschaft hat...
Hilft dir nun auch nicht richtig weiter, hm?
...ja, die suchen unter den Verwandten als erstes jemanden passenden.
Testament: Handschriftlich verfassen, Überschrift: mein Letzter Wille. und unterschreiben. Hinterlegen - Möglichkeiten: 1. zuhause bei sich in der entsprechenden Dokumentenmappe. 2. bei vertrauenswürdigen dritten Personen. 3. die billigste amtliche Version: beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen.
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