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Versicherung wegen Haustüre abschließen

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Versicherung wegen Haustüre abschließen

lilliblue

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Weiß jemand ob man die Haustüre 2x abschließen muss oder 1x reicht? Also falls jemand einbrechen würde, ob die Versicherung bei 1x abschließen den Schaden übernimmt?


Trini

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Antwort auf Beitrag von lilliblue

Muss also reichen! Trini


sojamama

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Antwort auf Beitrag von lilliblue

Keine Ahnung. Wenn wir rausgehen schließen wir immer 2x ab. Ich glaube, einmal ist ein MUSS. Nachts auch 2x, der Schlüssel steckt innen im Schloss. Im Mehrparteienhaus glaub ich muss offen bleiben, wegen Fluchtweg bei Feuer z.B. melli


lilliblue

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Antwort auf Beitrag von sojamama

Ist ein Mehrfamilienhaus. Ich kann die Türe momentan nur 1x abschließen, weil das Schloss klemmt, also beim 2. mal. Lt. Vermieter soll ich nur 1x abschließen, ist wohl witterungsbedingt...


Morla72

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Antwort auf Beitrag von lilliblue

Redest du von deiner Wohnungstür oder von der Haustür? Die Haustür soll in Mehrfamilienhäusern gar nicht abgeschlossen werden! Wegen Notfällen, Brand etc.


lilliblue

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Antwort auf Beitrag von Morla72

Von meiner Wohnungstüre..ich sperre doch keine Tür im Haus ab :-)


Morla72

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Antwort auf Beitrag von lilliblue

Ah ok. Es gibt ja so Leute. In meiner vor-vorigen Wohnung musste ich mich da echt durchsetzen, weil der eine Nachbar meinte, immer ab 20 Uhr abends die Haustür abschließen zu wollen.


sojamama

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Antwort auf Beitrag von lilliblue

Deine Wohnung. Deine Wohnung glaub ich MUSS 1x, sollte aber 2x wenn möglich. Die Haustür für alle sollte offen sein. melli


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sojamama

Ich gehe mal davon aus, dass man seine Wohnung bestmöglichst nach gegebenen Möglichkeiten absichern muss... Wenn man zweimal abschließen kann vermute ich sollte man das auch tun- wenn nicht ist sie ja "bestmöglich" abgesichtert. Wobei einmal natürlich Pflicht sein wird.


Heidschnucke

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Antwort auf Beitrag von lilliblue

2x. wurde uns gesagt.


Bookworm

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...jedes mal , wenn man das Haus verlässt? Ach du Schreck, das wusste ich gar nicht. Ich schließe so gut wie nie ab, außer wir fahren länger weg... RUB lesen bildet


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von lilliblue

...hinsichtlich der Sicherheit der Türen muss mir jetzt aber mal einer erklären: Im Mehrfamilienhaus ist die Haustür aus Fluchtweg- bzw. Rettungsgründen offen, aber die Wohnungstür muss abgeschlossen sein. Im Einfamilienhaus aber muss ich die Haustür abschließen - was ist denn da mit dem Fluchtweg oder der rettungswilligen Feuerwehr? Ich gestehe: Bei uns (Mehrfamilienhaus) steht die Haustür oft sogar offen (wir haben ein Büro mit viel Publikumsverkehr im Haus) und keine der Parteien schließt die Wohnungstür ab - außer bei urlaubsbedingter Abwesenheit... Ich fürchte, wer rein will, kommt auch rein, egal ob abgeschlossen oder nicht. Vielleicht ist es aber auch nur zu heiß zum Denken und mir erschließt sich der tiefere Grund nicht...


shinead

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Beim Einfamilienhaus fängt der Wohnbereich hinter der Haustür an, bei einem Mehrfamilienhaus hinter der Wohnungstür. Die Wohnungstür gehört zum Einflussbereich des Eigentümers/Mieters. Hier soll abgeschlossen werden um die Wertsachen zu schützen. Wer diese nachts abschließt muss selbst dafür sorgen, dass er im Falle einer notwendigen Flucht die Türe öffnen kann. Wer aber in einem Mehrfamilienhaus bei einer Flucht die Schlüssel oben lässt/vergisst, säße bei einer abgeschlossenen Haustüre in der Falle. Das darf eben nicht sein, daher ist diese entweder mit einem Panikschloss (=lässt sich immer von innen öffnen) zu versehen, oder eben offen zu lassen. Panikschlösser sind teuer, erst recht bei Schließanlagen, deshalb bleiben die meisten Haustüren bei Mehrfamilienhäusern eben offen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von shinead

...klingt schlüssig und logisch - also doch die Hitze Danke!


MM

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Antwort auf Beitrag von shinead

Und richtig vorgeschrieben per Gesetz? Klar, es klingt logisch, aber hier in Tschechien ist das nicht so, zumindest in der Stadt - oder die Leute wissen es nicht(???). In sehr vielen Mehrfamilienhäusern, besonders den grossen, wo man sich kaum gegenseitig kennt, wird immer wieder darauf hingewiesen und es hängen sogar manchmal Schilder aus, dass man die Haustür abschliessen soll - zumindest über Nacht! Der Grund sind evtl. Fremde, die sonst leichter ins Haus kommen könnten (potentielle Einbrecher, "Vandalen" etc.)... Oft, wenn man bei jemandem zu Besuch ist, sagt der/diejenige beim Abschied (wenn es abends ist), man solle ggf. hochrufen, sollte unten schon abgeschlossen sein. Wenn es so ist, kommt der/die Gastgeberin nochmal runter und schliesst auf - und dann wieder zu... Das mit dem Notfall - hmm, stimmt schon, aber da wird wohl davon ausgegangen, dass die, die hier wohnen, einen Schlüssel haben und den mitnehmen. Irgendwie machen scheint man sich mehr Sorgen über Eindringlinge im Haus zu machen als über die Frage, ob bei Feuer etc alle rauskommen...


Franke

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Zweimal rum. Bin Erdgeschoss, noch eine Wohnung darüber. Der Schlüssel steckt außen in der Wohnungstür. Damit ich mich nicht aussperre beim Gang in den Keller oder Post/Zeitung holen (dafür muss ich luxuriöser Weise nur bis zur Haustür, die hat einen Schlitz für das ganze Zeug).. Völlig falsch, wie ich spätestens jetzt weiß.


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von Franke

Dein Schlüssel steckt AUSSEN ??? an der Wohnungstür, so dass jeder, der im Haus ist, in Deine Wohnung kann? Da würde ich mich aber extrem unwohl fühlen. Wir wohnen im Einfamilienhaus, ich schließe beim Weggehen immer 2x um und auch nachts wird von innen 2x umgeschlossen. Steht auch so in unseren Versicherungsbedingungen für die Hausratversicherung. Silvia


Franke

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Antwort auf Beitrag von Silvia3

"Dein Schlüssel steckt AUSSEN ??? an der Wohnungstür," Wenn ich daheim bin - Ja "so dass jeder, der im Haus ist, in Deine Wohnung kann?" Außer der Frau, die seit zehn Jahren über mir wohnt, ist grundsätzlich niemand im Haus. "Wir wohnen im Einfamilienhaus, ich schließe beim Weggehen immer 2x um" Wenn ich weggehe, dann wird natürlich auch bei der Wohnungstür zweimal umgedreht.


Carmar

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Antwort auf Beitrag von lilliblue

Wenn einer durch die Tür so einbricht, dass das Schloss "genutzt" wird, kann dann überhaupt festgestellt werden, ob einmal oder zweimal abgeschlossen wurde?