Mitglied inaktiv
http://www.frankenpost.de/regional/oberfranken/laenderspiegel/art2388,1942442 Darüber würde ich gerne mal mit euch diskutieren meine meinung dazu ist, daß der Junge eine teilschuld erhalten sollte. Diebstahl ist Diebstahl und er war nicht 3 jahre als, sondern 10. sollte also wissen, daß man auf fremden grund und boden nix entwendet, egal ob das nun ein blumentopf ist oder ein osterhase, der an einem strauch hängt. Ich frage mich auch, wie es sein kann, daß der Junge den hasen gegessen hat. Diese chemikalie stinkt normalerweise erbärmlich und man geht nicht näher als einen halben meter ran. muß ja sehr gierig gewesen sein der junge Dieb. ich find, es ist ein heißes eisen. normal darf ich auf meinem grund machen was ich will. man streut ja auch schneckenkorn oder unkraut-ex aus, ist auch nicht verboten, aber beides hochgiftig.
Also zum einen war es nicht sein eigenes Grundstück, sondern der Strauch des Nachbarn, an den er das Zeug gehängt hat. Die Erklärung, er wollte damit eigentlich randalierende Jugendliche treffen, find ich jetzt auch irgendwie sinnlos... ist es weniger schlimm, wenn die sich vergiften? Kann sein, dass er das so nicht absehen konnte oder einfach nicht geahnt hat, aber wenn ich Süßigkeiten absichtlich mit Chemikalien gleich welcher Art vergifte, ist da schon wirklich eine fiese Absicht dahinter.
hatte das nur oben vergessen, sorry
Für mich ist das ein klarer Fall von Bösartigkeit seitens des "Vergifters". Warum hängt man Süßigkeiten gut sichtbar für alle Anwohnerkinder an seinen Osterstrauch? Wenn er nicht will, dass seine Deko geklaut wird, soll er zu anderen Dekorationsgegenständen greifen. Mit seinem Verhalten hat er die Körperverletzung (und möglicherweise Tötung) von anderen Menschen billigend in Kauf genommen. Das ist für mich eine Straftat, und keine kleine, unabhängig davon, wer wann was auf seinem Grundstück und an seiner Deko zu suchen hat. LG Nicole
Ich unterschreibe hier und es passt in diese Richtung, auch die "nette" Nachbarschaft... http://www.sueddeutsche.de/politik/demonstration-nach-dem-tod-eines-teenagers-in-florida-wir-wollen-dass-der-moerder-unseres-sohnes-verhaftet-wird-1.1316214 Für mich ist das eine ganz fiese Sache, das Kind anlocken und dann vergiften, also billigend in Kauf nehmen, das ein Mensch zu Schaden kommt. Ich mag es auch nicht, wenn Jäger das Rehwild anfüttern, um dann einen guten Schuss zu bekommen...
Wer vergiftete Sachen auslegt ist ein Verbrecher und gehört angezeigt. Stell Dir vor ein kleines Kind hätte das gegessen. Würdest anders denken wenn Dein Kind betroffen wäre. Da bin ich mir sicher.
Hmm, ich würde dem 10-jährigen keine Teilschuld geben. Er ist (erst) 10. Wenn jemand Schoko-Eier ect an einen Strauch hängt (der nicht mal sein eigener ist), ist das doch für Kinder eine Einladung, bzw eine zu große Versuchung. Wenn er Gift verteilt, muss man das doch kennzeichnen (zB Rattengift ect). Und dann noch auf Nahrung? Das ist ja schon vorsätzlich , egal, gegen wen, ob nun Jugendlich oder nicht! Ich meine, er sieht seinen Fehler ein und bereut ihn und dem Jungen gehts gut, zum Glück ist nichts ernteres passiert. Das nächste Mal wird er vorher über evt Folgen nachdenken! LG, Cordu
Ist der Gedanke: Wenn er vergiftete Steaks ausgelegt hätte und ein Hund hätte die gefressen würde niemand hier eine Schuldfrage stellen. Bei einem Kind das nichts böses denkt ist das natürlich anders.
Naja, bis jetzt hat ja nur EINE Userin diese Schuldfrage gestellt. Ich würde jetzt nicht schon wieder ein Fass aufmachen in Richtung "stellen wir Tiere über Menschen"... darum geht's hier doch gar nicht.
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ich knn dir grad nicht folgen, welche usrin hat was von einem hund geschrieben??
(gacker) hach, eini... Ich kann auch irgendwie gar nicht folgen.
ich finde das schon böse Absicht, wenn es nicht der 10 Jährige gegessen hätte könne es auch ein 4 Jähriges essen können, also wenn jemand mit Absicht gifft in Lebensmittel mischt ist das Körperverletzung und muss bestraft werden. sandi
ihr vergesst aber alle, daß es sich um ein abgeschlossenes grundstück handelt und der nachbar davon wußte. wie schon geschrieben, ist der rentner klar im unrecht, aber der junge hätte auch nicht klauen müssen. ich habe meinen kndern von anfang an gelernt, daß man NIE fremde sachen klaut, und auch nie fremde lebensmittel ißt. ist nicht der erste fall von vergifteten süssigkeiten. das gab es schon häufiger, nur daß hier dann die süssigkeiten auf spielplätzen verteilt wurden. DAS ist noch derber.
ich finde es auch nicht ok, was der mann da gemacht hat. das ist punkt 1.. er muß auf jeden fall bestraft werden, das ist klar aber: ihr tut jetzt alle so, als wär Diebstahl ok? für mich nicht
mein Opa hatte in der Adventszeit immer Naschwerk an eine Fichte in seinem Garten gehängt FÜR die Nachbarskinder, die auf dem Schulweg an seinem Grundstück vorbei gingen.
Ein 10-jähriger ist nicht schuldfähig. Damit ist er (bis auf die Standpauke seiner Eltern) aus der Diebstahlsnummer raus. Da der Stein des Anstoßes gut sichtbar "ausgelegt" war, würde ich hier auch für mildernde Umstände plädieren. Selbstjustiz, mit regelrechter anstiftung zur Staftat (Klauen von Süßigkeiten), das ist strafbar!
Ein 10-jähriger ist schon einmal garnicht schuldfähig. Und zu dem ist ja wohl eine Vergiftung keinesfalls ein sinnvolles Mittel, einem Kind den Unterschied zwischen Mein und Dein beizubringen. Niemand darf pauschal auf seinem Grundstück tun und lassen, was er will - wenn ein fremdes Kind auf dein Grundstück kommt und in deinem Gartenteich ertrinkt, ist es zunächst einmal dein Verschulden, weil du den Teich nicht ausreichend gesichert hast. Ebenso verhält es sich, wenn sich ein Kind an deinem Scbneckenkorn vergiften sollte... BTW auch für Grundstückseigentümer gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In erster Linie gilt: Eigentum verpflichtet... auch dazu, andere nicht zu gefährden und sich zu informieren.
der Alte ist ein bösartiger, vielleicht verbitterter alter Mensch, der wohlwissend, dass Kinder sowas (also, eben nicht widerstehen können) nunmal tun, GIFT ausgelegt hat. Für mich unterste Kategorie. Das ist vorsätzliche Körperverletzung ohne Teilschule eines anderen. Was der Junge getan hat, kann man dann ja einfach mal gesondert betrachten - er hat einen Osterhasen von einem Busch geholt - allerdings ist er mit 10 noch nicht mal strafmündig, somit würde ein Strafverfahren eingestellt werden. Früher was sowas eh unter dem Begriff "Mundraub" straffrei, aber das ist glaub abgeschafft.
mein bruder und ich sind als kinder eines ostersonntags VOR den nachbarskinder aufgestanden, um deren nester aus dem garten zu stehlen... ist mir gerade eingefallen. die tour war leider erfolglos, die hatten noch gar nichts versteckt:(
solche Kinder sind echt das Letzte und GEHÖREN vergiftet......
hat gar nicht geklaut. war falsch berichtet. mädche klauten die hasen, nahmen sie mit in die schule und boten sie dort an. der junge war der unglücksrabe, der trotz des gestanks nach ammoniak als erster zubiss. ich denke auch, der rentner ist schuld, gegen ihn wird ja auch ermittelt. hatte sofort die allianz-werbung aus den 80-ern im kopf, mit kirschklaukids. ich hätte als kind auch zugegriffen, ganz klar!