Mitglied inaktiv
hallo wer kennt sich mit verbraucherinsolvenz aus, ich würd gern was für meine freundin fragen die selber kein internet hat. l.g. steffi
du meinst privat konkurs?
ja genau
Welche Frage hast du?
also ihr mann geht arbeiten er bekommt ich glaub um die 50 € gepfändet er hat seine frau und die 2 kinder als unterhaltspflichtig (nennt sich so auf der pfändungstabelle) seine frau möchte sich jetzt arbeitslos melden und somit bekommt sie dann arbeitslosengeld, gibt es da eine grenze der höhe damit sie nicht bei dem mann aus tabelle mit rausfällt, weil dann würde bei dem mann ja mehr gepfändet. das arbeitslosengeld würde glaub ich um die 400 euro betragen.
Sind die beiden jetzt zusammen? Hat seine Frau jetzt arbeit, vermut mal schon oder, sonst könnte sie sich nicht arbeitslos melden. Das heißt je mehr er verdient umso mehr wird ihm gepfändet, hat er den Konkurs schon durch? Würde mal nach existenzminimum googlen lg Michaela
sie leben normal als familie zusammen, sie war bis jetzt im erziehungsurblaub der galt aber wohl nur 2 jahre da in der erziehungszeit ihr arbeitsvertrag ausgelaufen ist.
Also Sozialleistungen (also auch Arbeitslosengeld)sind an sich pfändungsfrei. Ob sich dadurch für den Mann was ändert? Schau mal bei google nach "Düsseldorfer Tabelle", da ist aufgelistet, wie viel bei welchen Einkommen gepfändet werden darf, je nach Anzahl der "Unterhaltspflichtigen". Sorry, mehr weiß ich auch nicht.
Die letzten 10 Beiträge
- Autogramm auf T-Shirt
- Friedrich Merz und die geforderte Kraftanstrengung
- Songcontest
- Update zu "Wenn die Eltern alt werden"
- Sängerin Brief schreiben
- Margot Friedländer ist tot
- Habemus Papam
- Beantragung von zwei Monaten Elternzeit bei Arbeitgeber
- Merz scheitert im ersten Wahlgang
- Wenn die Eltern alt werden und man selbst weit weg ist