Mitglied inaktiv
Hallo, wer kennt sich ein bißchen mit Gesetzen aus? Also, meine Eltern fliegen nächste Woche für 2 Wochen in die Türkei, Urlaub. Der Chef hatte auch Urlaub genehmigt, dieser möchte den Urlaub jetzt aber auf eine Woche kürzen! Ich bin aber der Meinung, gesetzlich ist das verboten, weil Erholungsurlaub muss bis zu 2 wochen am Stück erfolgen und da der Urlaub ja auch schon bezahlt ist, müsste der auch dann komplett vom Chef bezahlt werden bei Nichtantritt! Kann mir jemand ein Gesetz dazu nennen? Habe leider noch nix passendes gefunden und im Tarifvertrag steht leider auch nichts davon?! LG Kathrin
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