ungewohnt
Hauptjob und Nebenjob: Laut Urlaubsgesetz muss die Erholung gewährleistet sein. Wenn man, immer 5h nebenbei arbeitet, darf man dies trotz Urlaub im Hauptjob? Also nicht mehr arbeiten, sondern nur die reguläre Arbeistzeit!
ich denke mal nicht. Wenn das der Haupt-Arbeitgeber durch Zufall mitbekommt oder sehen würde, könnte das schwere Folgen haben, denn dann wäre die Erholung ja nicht gewährleistet...
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Das stimmt so nicht: "§ 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten." LG
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